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Hundesteuer

Hundesteuer in Mönchengladbach

In Mönchengladbach kostet die Hundesteuer 138 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 165,60 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 720 Euro.

138 €ein Hund im Jahr
165,60 €je Hund bei zwei Hunden
720 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Mönchengladbach nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 138 €, bei zwei Hunden je 165,60 €, ab drei Hunden je 207 €, ein gefährlicher Hund 720 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 138 Euro, bei zwei Hunden je 165,60 Euro, ab drei Hunden je 207 Euro. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen: einer 720 Euro, zwei je 960 Euro, drei oder mehr je 1.152 Euro. Mit Wesenstest und Maulkorbbefreiung des Ordnungsamts normaler Satz. Jährlich fällig am 15. Februar. Sätze 2026 unverändert.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Mönchengladbach beim ersten Hund auf Platz 30 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund138 €11,50 €
2 Hunde331,20 €27,60 €
3 Hunde621 €51,75 €
1 gefährlicher Hund720 €60 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

25 % des Satzes für einen Hund bei Leistungen nach SGB II/XII oder mit Mönchengladbach-Ausweis; 50 % für Wachhunde abgelegener bewohnter Gebäude (über 200 m), 25 % für Wachhunde landwirtschaftlicher Anwesen (über 400 m). Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, Hunde aus dem Tierheim Mönchengladbach für 12 Monate. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von vier Wochen nach Aufnahme.

Hund bei der Stadt Mönchengladbach anmelden

Hund abmelden

Außerhalb der Wohnung nur mit sichtbar befestigter gültiger Hundesteuermarke; auch steuerfreie Hunde erhalten eine Marke.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Mönchengladbach vom 27. März 2019, geändert durch den Ersten Nachtrag vom 14. September 2022, gültig ab Fassung vom 14.09.2022 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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