Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 138 €, bei zwei Hunden je 165,60 €, ab drei Hunden je 207 €, ein gefährlicher Hund 720 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 138 Euro, bei zwei Hunden je 165,60 Euro, ab drei Hunden je 207 Euro. Gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen: einer 720 Euro, zwei je 960 Euro, drei oder mehr je 1.152 Euro. Mit Wesenstest und Maulkorbbefreiung des Ordnungsamts normaler Satz. Jährlich fällig am 15. Februar. Sätze 2026 unverändert.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Mönchengladbach beim ersten Hund auf Platz 30 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich