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Hundesteuer

Hundesteuer in München

In München kostet die Hundesteuer 100 Euro im Jahr für jeden Hund; für einen gefährlichen Hund 800 Euro.

100 €ein Hund im Jahr
800 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in München nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 100 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben, ein gefährlicher Hund 800 €. Einheitlich je Hund; Kampfhunde nach der bayerischen Kampfhundeverordnung zahlen 800 Euro. Ab 2027 steigt der Satz auf 144 Euro je Hund und 1.200 Euro je Kampfhund, Fälligkeit dann 1. April statt 15. Januar.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt München beim ersten Hund auf Platz 73 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund100 €8,33 €
2 Hunde200 €16,67 €
3 Hunde300 €25 €
1 gefährlicher Hund800 €66,67 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigung in der Satzung; bei finanzieller Notlage ist ein Erlass auf Antrag möglich.

Auf Antrag: Assistenzhunde mit Ausweis nach Assistenzhundeverordnung; Hunde aus dem Tierheim München nach einem Jahr Haltung für zwei Jahre; ein Jahr steuerfrei nach freiwillig bestandenem Hundeführerschein (nicht für Kampfhunde). Steuerfrei sind u. a. Hunde für Beruf oder öffentliche Aufgaben.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme oder Zuzug; Welpen aus eigener Zucht zwei Wochen nach Vollendung des vierten Lebensmonats.

Hund bei der Stadt München anmelden

Hund abmelden

Kennzeichnung wahlweise per bei der Stadt gemeldetem Transponder (Chip) oder städtischer Hundesteuermarke.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Landeshauptstadt München (Hundesteuersatzung) vom 3. September 2021, geändert 04.12.2024, gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Stadtratsbeschluss vom 29. Juli 2026: ab 2027 144 Euro je Hund und 1.200 Euro je Kampfhund, Fälligkeit zum 1. April; alle Halter erhalten zum Jahreswechsel einen neuen Bescheid.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

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