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Hundesteuer

Hundesteuer in Münster

In Münster kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 132 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 750 Euro.

120 €ein Hund im Jahr
132 €je Hund bei zwei Hunden
750 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Münster nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je 132 €, ab drei Hunden je 144 €, ein gefährlicher Hund 750 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 120 €, bei zwei Hunden je 132 €, ab drei Hunden je 144 €. Gefährliche Hunde 750 € je Hund. Als gefährlich gelten u. a. 14 Rassen und deren Kreuzungen (z. B. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff), außer der Hund hat die Verhaltensprüfung nach Landeshundegesetz NRW bestanden. Rein beruflich oder gewerblich gehaltene Hunde sind anzumelden, aber steuerfrei.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Münster beim ersten Hund auf Platz 51 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde264 €22 €
3 Hunde432 €36 €
1 gefährlicher Hund750 €62,50 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für einen Hund: bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) bzw. SGB II (jeweils bis Jahresende, jährlich neu beantragen), für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 200 m) und für geprüfte Jagdhunde. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für Menschen mit Merkzeichen B, Bl, aG, Gl, TBl oder H, geprüfte Melde-, Sanitäts- und Schutzhunde, anerkannte Assistenzhunde, geprüfte Hunde von Feld- und Forstaufsehern, Hunde aus dem Tierheim Münster für 12 Monate. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Aufnahme, Zuzug oder wenn ein eigener Welpe drei Monate alt ist; schriftlich unter Angabe der Rasse.

Hund bei der Stadt Münster anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar getragen werden muss; eine Ersatzmarke kostet 12 €.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Münster vom 20.12.2021 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 12.12.2025, gültig ab 2022-01-01 (Änderung Ende 2025 betraf nur die Ersatzmarke) · Satzung lesen.

Änderung: Änderungssatzung vom 12.12.2025 (Amtsblatt 29/2025): nur die Gebühr für Ersatzmarken wird jetzt über die Verwaltungsgebührensatzung geregelt; die Steuersätze blieben unverändert.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

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