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Hundesteuer

Hundesteuer in Nürnberg

In Nürnberg kostet die Hundesteuer 132 Euro im Jahr für jeden Hund; für einen gefährlichen Hund 1.056 Euro.

132 €ein Hund im Jahr
1.056 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Nürnberg nach Zahl der Hunde

Jeder Hund kostet 132 € im Jahr, egal wie viele Hunde im Haushalt leben, ein gefährlicher Hund 1.056 €. Einheitlich 132 Euro je Hund. Kampfhunde nach § 5 Abs. 1 bis 4 der Satzung (u. a. Pit-Bull, Bandog, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Tosa-Inu; vermutet bei Bullterrier, Cane Corso, Bullmastiff u. a.) 1.056 Euro; Kampfhund mit Negativzeugnis (§ 5 Abs. 5) 264 Euro. Steuerpflicht ab vier Monaten, jährlich fällig zum 1. April.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Nürnberg beim ersten Hund auf Platz 37 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund132 €11 €
2 Hunde264 €22 €
3 Hunde396 €33 €
1 gefährlicher Hund1.056 €88 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für einen Hund mit Nürnberg-Pass, für Therapiehunde mit zertifizierter Prüfung, Jagdhunde mit Brauchbarkeitsprüfung und Hunde in Einöden/Weilern (nicht für Kampfhunde). Einmalig 50 Euro weniger nach freiwilligem Hundeführerschein.

Auf Antrag u. a. Hunde für blinde, gehörlose, schwerhörige oder hilflose Menschen (Merkzeichen Bl, Gl oder H) mit Ausbildung, geprüfte Rettungshunde, Herdenschutzhunde. Hunde aus dem Nürnberger Tierheim: nach zwei Jahren Haltung nachträglich zwölf Monate steuerfrei.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Aufnahme oder Zuzug bzw. wenn der Welpe älter als vier Monate ist.

Hund bei der Stadt Nürnberg anmelden

Je Hund eine Steuermarke per Post mit dem Bescheid; außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen, Ersatz bei Verlust 10 Euro.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Nürnberg vom 15. Dezember 2014, zuletzt geändert durch Satzung vom 16. November 2023 (Amtsblatt S. 520), gültig ab 2024-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Übergangsregel: Kampfhundehalter, die vor 2024 eine Ermäßigung hatten, verlieren sie erst ab 1.1.2028.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

Hunderegeln in Bayern · Tierarzt-Notdienst in Nürnberg