Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 168 €, bei zwei Hunden je 252 €, ab drei Hunden je 288 €, ein gefährlicher Hund 850 €. Satz je Hund hängt von der Zahl der Hunde ab: ein Hund 168 Euro, bei zwei Hunden je 252 Euro, ab drei Hunden je 288 Euro. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW, u. a. American Staffordshire, Bullterrier, Pitbull, Staffordshire Bullterrier) und Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG) je 850 Euro; normaler Satz auf Antrag nach bestandener Verhaltensprüfung (Befreiung von Maulkorb-/Leinenzwang) oder bei Junghunden unter 24 Monaten in regelmäßiger Ausbildung. Fällig halbjährlich am 1.1. und 1.7.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Oberhausen beim ersten Hund auf Platz 7 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich