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Hundesteuer

Hundesteuer in Oldenburg

In Oldenburg kostet die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 132 Euro für den zweiten.

108 €erster Hund im Jahr
132 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Oldenburg nach Zahl der Hunde

Erster Hund 108 €, zweiter 132 €, jeder weitere 168 € im Jahr. Gestaffelt: erster Hund 108 €, zweiter 132 €, jeder weitere 168 €. Die Satzung kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde. Steuerpflichtig ab drei Monaten. Die Stadt verschickt Dauerbescheide; neue Bescheide nur bei Änderungen.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Oldenburg beim ersten Hund auf Platz 61 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund108 €9 €
2 Hunde240 €20 €
3 Hunde408 €34 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für einen Hund, wenn er ausschließlich von Beziehern von Bürgergeld/Sozialgeld (SGB II), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) oder vergleichbar Einkommensschwachen gehalten wird (entfällt, sobald ein Zweithund angemeldet wird; nach jedem Bewilligungszeitraum neu beantragen); für einen Wachhund abgelegener Gebäude (über 200 m).

Auf Antrag: Blindenführhunde, Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, Diensthunde und Hunde im öffentlichen Interesse, Sanitäts- und Rettungshunde, Hunde vorübergehend in Tierschutzeinrichtungen. Eine Tierheim-Befreiung für Adoptivhunde gibt es nicht.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: binnen 14 Tagen nach Beginn der Haltung, schriftlich oder online (Welpen gelten nach dem zweiten Lebensmonat als aufgenommen).

Hund bei der Stadt Oldenburg anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Hundesteuermarke, die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen und bei der Abmeldung zurückzugeben ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Oldenburg (Oldb) über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 25. November 1997, zuletzt geändert durch Satzung vom 19. Dezember 2011, gültig ab 2012-01-07 (letzte Änderung) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Niedersachsen sonst gilt

Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Hunderegeln in Niedersachsen · Tierarzt-Notdienst in Oldenburg (Oldb)