Erster Hund 108 €, zweiter 132 €, jeder weitere 168 € im Jahr. Gestaffelt: erster Hund 108 €, zweiter 132 €, jeder weitere 168 €. Die Satzung kennt keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde. Steuerpflichtig ab drei Monaten. Die Stadt verschickt Dauerbescheide; neue Bescheide nur bei Änderungen.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Oldenburg beim ersten Hund auf Platz 61 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich