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Hundesteuer

Hundesteuer in Osnabrück

In Osnabrück kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 162 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 720 Euro.

120 €erster Hund im Jahr
162 €zweiter Hund
720 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Osnabrück nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 162 €, jeder weitere 198 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 720 €. Gefährliche Hunde 720 € je Hund: immer American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Pitbull-Terrier und deren Kreuzungen (z. B. American Bully), sonst nach behördlicher Feststellung der Gefährlichkeit. Gefährliche Hunde werden bei der Reihenfolge zuerst gezählt. Zahlung jährlich oder in zwei Raten am 15. April und 15. Oktober.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Osnabrück beim ersten Hund auf Platz 52 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde282 €23,50 €
3 Hunde480 €40 €
1 gefährlicher Hund720 €60 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Keine Ermäßigungen in der Satzung vorgesehen.

Auf Antrag für Assistenzhunde nach Behindertengleichstellungsgesetz (seit 01.01.2025, mit Nachweis), Hunde hilfloser Menschen (Merkzeichen H oder Bl), geprüfte Sanitäts- und Rettungshunde sowie Diensthunde von Polizei und Zoll.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Binnen einer Woche nach Anschaffung oder Zuzug schriftlich oder online; Welpen gelten nach Ablauf des dritten Lebensmonats als angeschafft..

Hund bei der Stadt Osnabrück anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die der Hund außerhalb der Wohnung gut sichtbar tragen muss; bei Abmeldung zurückgeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Osnabrück vom 5. November 2024, gültig ab 2025-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Neue Satzung seit 01.01.2025, u. a. mit Steuerbefreiung für Assistenzhunde.

Außerdem

Was für Hunde in Niedersachsen sonst gilt

Ja, für alle Hunde ab einem Alter von sechs Monaten ist eine Hundehaftpflicht Pflicht. Mindestdeckung: 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden.

Hunderegeln in Niedersachsen · Tierarzt-Notdienst in Osnabrück