Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 72 €, bei zwei Hunden je 90 €, ab drei Hunden je 108 €, ein gefährlicher Hund 600 €. Staffel gilt je Hund für alle Hunde: ein Hund 72 €, bei zwei Hunden je 90 € (zusammen 180 €), ab drei Hunden je 108 €. Gefährliche Hunde (§ 3 LHundG NRW) 600 € je Hund, Hunde bestimmter Rassen (§ 10 LHundG NRW) 300 € je Hund. Mit Sachkunde und bestandener Verhaltensprüfung: § 3-Hunde 300 €, § 10-Hunde normaler Satz. Normalsätze gelten seit 2006.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Paderborn beim ersten Hund auf Platz 94 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich