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Hundesteuer

Hundesteuer in Potsdam

In Potsdam kostet die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 648 Euro.

108 €erster Hund im Jahr
144 €zweiter Hund
648 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Potsdam nach Zahl der Hunde

Erster Hund 108 €, zweiter 144 €, jeder weitere 192 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 648 €. Gefährliche Hunde 648 € je Hund, u. a. nach Rasseliste der Satzung (z. B. Alano, American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier, Bullmastiff, Bullterrier, Cane Corso, Dobermann, Dogo Argentino, Dogue de Bordeaux, Fila Brasileiro, Mastiff) oder nach auffälligem Verhalten. Sätze gelten seit 01.07.2013. Zahlung in Raten, auf Antrag jährlich.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Potsdam beim ersten Hund auf Platz 62 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund108 €9 €
2 Hunde252 €21 €
3 Hunde444 €37 €
1 gefährlicher Hund648 €54 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Auf Antrag: 25 % weniger für den ersten Hund bei Bürgergeld, Sozialhilfe/Grundsicherung oder vergleichbar geringem Einkommen; halber Satz für zwei Jahre bei Hunden aus der städtischen Vertrags-Tierpension (Fundtiere); halber Satz für Wachhunde bei Gebäuden mehr als 200 m vom nächsten Wohnhaus und geprüfte Jagdhunde; 25 % des Satzes für Wachhunde abgelegener Höfe. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag für Hunde blinder, tauber oder hilfloser Menschen (Merkzeichen B, aG, H), geprüfte Rettungshunde im Katastrophenschutz, Herdenschutzhunde und Hunde auf Binnenschiffen.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen schriftlich beim Bereich Steuern (PDF-Formular); Steuerpflicht beginnt im Folgemonat nach Aufnahme..

Hund bei der Stadt Potsdam anmelden

Hund abmelden

Nach der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist; Ersatzmarke bei Verlust über das Serviceportal.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 09.02.2004 (Lesefassung mit 1. bis 3. Änderungssatzung, zuletzt Amtsblatt 22/2020), gültig ab Beträge seit 2013-07-01; letzte Änderung Amtsblatt 22/2020 vom 26.11.2020 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Brandenburg sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde: Eine Haftpflichtversicherung ist nur für erlaubnispflichtige gefährliche Hunde vorgeschrieben, mit mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden.

Hunderegeln in Brandenburg · Tierarzt-Notdienst in Potsdam