Erster Hund 80 €, zweiter 120 €, jeder weitere 120 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 480 €. Erhöhter Satz für Kampfhunde nach der bayerischen Kampfhundeverordnung: Kategorie 1 immer, Kategorie 2 nur ohne Negativzeugnis. Kampfhunde gelten bei der Zählung als erste Hunde; für sie gibt es keine Ermäßigung oder Befreiung. Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten; fällig jährlich zum 1. April.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Regensburg beim ersten Hund auf Platz 90 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich