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Hundesteuer

Hundesteuer in Regensburg

In Regensburg kostet die Hundesteuer 80 Euro im Jahr für den ersten Hund und 120 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 480 Euro.

80 €erster Hund im Jahr
120 €zweiter Hund
480 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Regensburg nach Zahl der Hunde

Erster Hund 80 €, zweiter 120 €, jeder weitere 120 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 480 €. Erhöhter Satz für Kampfhunde nach der bayerischen Kampfhundeverordnung: Kategorie 1 immer, Kategorie 2 nur ohne Negativzeugnis. Kampfhunde gelten bei der Zählung als erste Hunde; für sie gibt es keine Ermäßigung oder Befreiung. Steuerpflichtig sind Hunde ab vier Monaten; fällig jährlich zum 1. April.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Regensburg beim ersten Hund auf Platz 90 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund80 €6,67 €
2 Hunde200 €16,67 €
3 Hunde320 €26,67 €
1 gefährlicher Hund480 €40 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz für Hunde in Einöden und Weilern sowie für jagdlich geprüfte Jagd- und Forstschutzhunde; Züchtersteuer (halber Satz je Zuchthund). Einkommensschwache Halter können einen Teilerlass beantragen (Formular der Stadtkämmerei).

Steuerfrei u. a. Hunde für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose, Herdenschutzhunde, geprüfte Rettungshunde, Hunde von Hilfsorganisationen und zu Erwerbszwecken; Hunde direkt aus einem als gemeinnützig anerkannten Tierasyl im Stadtgebiet sind zwei Kalenderjahre steuerfrei.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Unverzüglich, sobald der Hund älter als vier Monate ist; Anmeldung online oder per Formular bei der Stadtkämmerei..

Hund bei der Stadt Regensburg anmelden

Hund abmelden

Jeder angemeldete Hund erhält eine Steuermarke, die er außerhalb der Wohnung stets tragen muss; bei Abmeldung ist sie zurückzugeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg vom 05. August 2010 (AMBl. Nr. 33 vom 16. August 2010), gültig ab 2011-01-01 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Bayern sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Die Gemeinde kann nur die Erlaubnis für einen Kampfhund vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig machen.

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