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Hundesteuer

Hundesteuer in Remscheid

In Remscheid kostet die Hundesteuer 156 Euro im Jahr für einen Hund; bei zwei Hunden 204 Euro je Hund; für einen gefährlichen Hund 1.020 Euro.

156 €ein Hund im Jahr
204 €je Hund bei zwei Hunden
1.020 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Remscheid nach Zahl der Hunde

Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 156 €, bei zwei Hunden je 204 €, ab drei Hunden je 240 €, ein gefährlicher Hund 1.020 €. Der Satz richtet sich nach der Zahl der Hunde und gilt dann für jeden Hund: ein Hund 156 €, bei zwei Hunden je 204 €, ab drei Hunden je 240 €. Jeder gefährliche Hund 1.020 €. Als gefährlich gelten 14 Rassen und Kreuzungen (u. a. Pitbull, American Staffordshire, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Rottweiler, Mastiff, American Bulldog) sowie auffällig gewordene Hunde; mit bestandener Verhaltensprüfung bzw. Ausnahmegenehmigung nach LHundG NRW kann auf Antrag der normale Satz gelten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Remscheid beim ersten Hund auf Platz 14 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund156 €13 €
2 Hunde408 €34 €
3 Hunde720 €60 €
1 gefährlicher Hund1.020 €85 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Bei Bezug von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter/bei Erwerbsminderung (SGB XII) oder wirtschaftlich Gleichgestellten auf Antrag 33 € pro Jahr – nur wenn nur ein Hund gehalten wird. Antrag spätestens zwei Wochen vor dem Monat, ab dem sie gelten soll. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Rettungs- und Katastrophenschutzhunde, Blindenführhunde, Hunde für Menschen mit Merkzeichen B, BL, aG oder H, Hunde direkt aus dem Tierheim Remscheid für die ersten 12 Monate, anerkannte Assistenzhunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes (schriftlich, telefonisch oder persönlich).

Hund bei der Stadt Remscheid anmelden

Hund abmelden

Mit dem Bescheid kommt eine Hundemarke (derzeit drei Jahre gültig), die außerhalb von Wohnung und Grundstück sichtbar zu tragen und bei der Abmeldung beizulegen ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Remscheid vom 01.07.2024 (Amtsblatt vom 17.07.2024), gültig ab 2024-08-01 · Satzung lesen.

Änderung: Zum 01.01.2024 wurde die Hundesteuer erhöht (Pressemitteilung der Stadt vom 13.02.2024); zum 01.08.2024 trat eine Neufassung der Satzung in Kraft, die Beträge sind dieselben wie auf der Leistungsseite.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen · Tierarzt-Notdienst in Remscheid