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Hundesteuer

Hundesteuer in Reutlingen

In Reutlingen kostet die Hundesteuer 156 Euro im Jahr für den ersten Hund und 312 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 936 Euro.

156 €erster Hund im Jahr
312 €zweiter Hund
936 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Reutlingen nach Zahl der Hunde

Erster Hund 156 €, zweiter 312 €, jeder weitere 312 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 936 €. Seit 01.01.2026: erster Hund 156 €, jeder weitere Hund 312 €, erster gefährlicher Hund 936 €, jeder weitere gefährliche Hund 1.872 €. Gefährlichkeit wird bei 12 Rassen und Kreuzungen unwiderlegbar vermutet (u. a. American Staffordshire, Pitbull, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier, Bullmastiff, Mastiff, Bordeaux Dogge, Tosa Inu – Rottweiler nicht) oder im Einzelfall von der Ortspolizeibehörde festgestellt. Steuerpflichtig ab drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Reutlingen beim ersten Hund auf Platz 15 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund156 €13 €
2 Hunde468 €39 €
3 Hunde780 €65 €
1 gefährlicher Hund936 €78 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für alleinstehende Halter ab 60 Jahren mit geringem Einkommen (nach Abzug der Nettomiete höchstens das Doppelte des Sozialhilfe-Eckregelsatzes). Keine allgemeine Sozialermäßigung für Bürgergeld-Bezieher. Nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für schwerbehinderte Menschen, Rettungs- und Suchhunde, geeignete Jagdhunde, ausgediente Rettungs-/Suchhunde und Diensthunde (Bundeswehr, Polizei, Zoll) nach mindestens fünf Dienstjahren. Keine Tierheim-Befreiung. Nicht für gefährliche Hunde.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. wenn der Hund drei Monate alt ist.

Hund bei der Stadt Reutlingen anmelden

Hund abmelden

Mit der Anmeldung gibt es eine Steuermarke, die Eigentum der Stadt bleibt und bei der Abmeldung zurückzugeben ist; Ersatzmarke 15 € (seit 01.01.2026).

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Stadt Reutlingen (Hundesteuersatzung – HStS) vom 18.12.2018, zuletzt geändert am 18.11.2025, gültig ab 2026-01-01 (neue Steuersätze; Änderung bekanntgemacht 23.12.2025) · Satzung lesen.

Änderung: 2. Änderung vom 18.11.2025: neue Steuersätze und Ersatzmarkengebühr ab 01.01.2026. Die vorherigen Beträge wurden nicht amtlich geprüft.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst im Landkreis Reutlingen