Erster Hund 108 €, zweiter 144 €, jeder weitere 168 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 1.000 €. Gestaffelt: erster Hund 108 €, zweiter 144 €, dritter und jeder weitere 168 €. Jeder gefährliche Hund 1.000 €; als gefährlich gilt nur ein Hund, dessen Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach der Hundehalterverordnung M-V festgestellt hat (keine Rasseliste). Steuerpflichtig ab drei Monaten.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Rostock beim ersten Hund auf Platz 64 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich