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Hundesteuer

Hundesteuer in Rostock

In Rostock kostet die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 144 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 1.000 Euro.

108 €erster Hund im Jahr
144 €zweiter Hund
1.000 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Rostock nach Zahl der Hunde

Erster Hund 108 €, zweiter 144 €, jeder weitere 168 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 1.000 €. Gestaffelt: erster Hund 108 €, zweiter 144 €, dritter und jeder weitere 168 €. Jeder gefährliche Hund 1.000 €; als gefährlich gilt nur ein Hund, dessen Gefährlichkeit die Ordnungsbehörde nach der Hundehalterverordnung M-V festgestellt hat (keine Rasseliste). Steuerpflichtig ab drei Monaten.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Rostock beim ersten Hund auf Platz 64 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund108 €9 €
2 Hunde252 €21 €
3 Hunde420 €35 €
1 gefährlicher Hund1.000 €83,33 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halber Satz auf Antrag für Wachhunde abgelegener Gebäude (über 300 m), geprüfte Jagdhunde, Hunde im Bewachungsgewerbe und aus wissenschaftlichen Einrichtungen übernommene Versuchshunde. Für Züchter mit eingetragener Zucht auf Antrag Züchtersteuer (Satz für zwei Hunde). Eine Sozialermäßigung sieht die aktuelle Satzung nicht vor.

Auf Antrag: Assistenzhunde nach Behindertengleichstellungsgesetz, zertifizierte Blindenführhunde, Diensthunde, Sanitäts- und Rettungshunde, Behindertenbegleithunde in Ausbildung, Therapiehunde, Hunde für Menschen mit Merkzeichen Bl, aG, Gl, G oder H. Hunde vorübergehend im Tierheim sind steuerfrei.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Haltung oder dem Zuzug.

Hund bei der Stadt Rostock anmelden

Hund abmelden

Statt einer Marke gibt es mit dem Bescheid einen Hundesteuerausweis, der immer mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Hanse- und Universitätsstadt Rostock über die Erhebung einer Hundesteuer (Hundesteuersatzung) vom 5. April 2024, geändert durch die Erste Änderungssatzung vom 23. Mai 2024, gültig ab Satzung bekanntgemacht am 11.04.2024, Änderung am 31.05.2024 · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern sonst gilt