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Hundesteuer

Hundesteuer in Schwerin

In Schwerin kostet die Hundesteuer 108 Euro im Jahr für den ersten Hund und 200 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 700 Euro.

108 €erster Hund im Jahr
200 €zweiter Hund
700 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Schwerin nach Zahl der Hunde

Erster Hund 108 €, zweiter 200 €, jeder weitere 350 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 700 €. Dritter und jeder weitere Hund 350 €. Als gefährlich gelten Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V als gefährlich eingestuft sind. Fällig am 15. Februar, auf Vereinbarung vierteljährlich.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Schwerin beim ersten Hund auf Platz 65 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund108 €9 €
2 Hunde308 €25,67 €
3 Hunde658 €54,83 €
1 gefährlicher Hund700 €58,33 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag für geprüfte Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde sowie für Jagdhunde von Forstbediensteten und Jagdscheininhabern. Ermäßigte Hunde zählen als erste Hunde.

Auf Antrag: zertifizierte Assistenzhunde, Hunde für blinde, gehörlose oder schwerhörige Menschen (Merkzeichen Bl, hS, aG, Gl, G oder H), Diensthunde, Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Organisationen, Herdenschutzhunde. Hunde aus dem Schweriner Tierheim drei Jahre steuerfrei (nicht für gefährliche Hunde).

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von zwei Wochen nach Beginn der Haltung bzw. Zuzug.

Hund bei der Stadt Schwerin anmelden

Hund abmelden

Mit dem Steuerbescheid kommt für jeden Hund eine Steuermarke oder ein Hundesteuerausweis; außerhalb der Wohnung Marke sichtbar tragen bzw. Ausweis mitführen.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Landeshauptstadt Schwerin vom 22.01.2001 in der Fassung der 6. Änderungssatzung (Lesefassung), gültig ab 2023-08-01 (6. Änderung, Beträge unverändert aus früherer Änderung) · Satzung lesen.

Änderung: 6. Änderung (in Kraft 01.08.2023): Tierheimhunde drei Jahre steuerfrei, Definition gefährlicher Hunde nach Hundehalterverordnung M-V.

Außerdem

Was für Hunde in Mecklenburg-Vorpommern sonst gilt