Erster Hund 108 €, zweiter 200 €, jeder weitere 350 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 700 €. Dritter und jeder weitere Hund 350 €. Als gefährlich gelten Hunde, die nach der Hundehalterverordnung M-V als gefährlich eingestuft sind. Fällig am 15. Februar, auf Vereinbarung vierteljährlich.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Schwerin beim ersten Hund auf Platz 65 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich