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Hundesteuer

Hundesteuer in Stuttgart

In Stuttgart kostet die Hundesteuer 144 Euro im Jahr für den ersten Hund und 288 Euro für den zweiten; für einen gefährlichen Hund 816 Euro.

144 €erster Hund im Jahr
288 €zweiter Hund
816 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Stuttgart nach Zahl der Hunde

Erster Hund 144 €, zweiter 288 €, jeder weitere 288 € im Jahr, ein gefährlicher Hund 816 €. 816 Euro gelten für jeden Kampfhund, gefährlichen Hund nach Polizeiverordnung BW oder behördlich festgestellten gefährlichen Hund; die Satzung listet die Kampfhunderassen samt Kreuzungen erster Generation. Zwingersteuer 288 Euro je Zwinger bis 5 Hunde. Sätze gelten seit 1.1.2026.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Stuttgart beim ersten Hund auf Platz 28 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund144 €12 €
2 Hunde432 €36 €
3 Hunde720 €60 €
1 gefährlicher Hund816 €68 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

50 % (72 Euro) für einen ersten Hund, der direkt aus dem Tierheim Stuttgart (Botnang) übernommen wurde; nicht für weitere oder gefährliche Hunde.

Auf Antrag bei Schwerbehinderung (Merkzeichen B, BL, aG, H oder GL) mit geeignetem, ausgebildetem Hund, z. B. Assistenzhund; geprüfte Rettungshunde für den Zivilschutz; Betriebshunde mit vom Finanzamt anerkannten Kosten.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb eines Monats nach Beginn der Haltung oder nachdem der Hund drei Monate alt ist.

Hund bei der Stadt Stuttgart anmelden

Hund abmelden

Die Stadt gibt eine Hundesteuermarke aus, die der Hund sichtbar tragen muss; Ersatzmarke kostet 5 Euro, bei Abmeldung zurückgeben.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in Stuttgart vom 26. September 1996, zuletzt geändert am 23. Oktober 2025 (Amtsblatt Nr. 48 vom 27.11.2025), gültig ab 2026-01-01 · Satzung lesen.

Änderung: Erhöhung zum 1.1.2026 (Gemeinderatsbeschluss 23.10.2025) auf 144/288 Euro; Kampfhundesatz stieg laut Presse von 612 auf 816 Euro.

Außerdem

Was für Hunde in Baden-Württemberg sonst gilt

Keine allgemeine Haftpflichtpflicht für Hunde. Nur die Erlaubnis zum Halten eines Kampfhundes ist in der Regel vom Nachweis einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen.

Hunderegeln in Baden-Württemberg · Tierarzt-Notdienst in Stuttgart