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Hundesteuer

Hundesteuer in Trier

In Trier kostet die Hundesteuer 120 Euro im Jahr für den ersten Hund und 168 Euro für den zweiten.

120 €erster Hund im Jahr
168 €zweiter Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Trier nach Zahl der Hunde

Erster Hund 120 €, zweiter 168 €, jeder weitere 228 € im Jahr. Dritter und jeder weitere Hund 228 €. Die Satzung sieht keinen erhöhten Satz für gefährliche Hunde vor. Zahlung vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.) oder auf Antrag jährlich zum 1. Juli.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Trier beim ersten Hund auf Platz 55 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

HundeHundesteuer im Jahrim Monat
1 Hund120 €10 €
2 Hunde288 €24 €
3 Hunde516 €43 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Halbe Steuer auf Antrag für Wachhunde bei Gebäuden, die mehr als 200 m vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt liegen (höchstens zwei Hunde), und für Hunde auf eingetragenen Binnenschiffen.

Auf Antrag: Hunde für blinde, gehörlose oder hilflose Menschen (Merkzeichen B, BL, aG oder H), Hunde aus dem Tierheim des Tierschutzvereins Trier (zwei Jahre), Schulhunde an Trierer Schulen, vorübergehend in Tierasylen untergebrachte Hunde. Nicht steuerpflichtig u. a. Diensthunde sowie Sanitäts- und Rettungshunde anerkannter Organisationen.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach Anschaffung bzw. Zuzug.

Hund bei der Stadt Trier anmelden

Hund abmelden

Für jeden Hund gibt es eine Steuermarke, die außerhalb der Wohnung sichtbar zu tragen und bei der Abmeldung zurückzugeben ist.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Satzung der Stadt Trier über die Erhebung der Hundesteuer vom 23.05.2003 in der Fassung vom 17.12.2010, 09.01.2017, 07.11.2018, gültig ab Fassung vom 07.11.2018 (Ursprungssatzung in Kraft seit 01.01.2004) · Satzung lesen.

Außerdem

Was für Hunde in Rheinland-Pfalz sonst gilt

Eine Hundehaftpflicht ist nur für gefährliche Hunde vorgeschrieben: mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für sonstige Schäden. Für andere Hunde gibt es in Rheinland-Pfalz keine gesetzliche Versicherungspflicht.

Hunderegeln in Rheinland-Pfalz · Tierarzt-Notdienst in Trier