Erster Hund 108 €, zweiter 216 €, jeder weitere 216 € im Jahr. Rasse und Größe spielen keine Rolle: keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde oder Kampfhunde. Ab dem zweiten Hund gilt der doppelte Satz. Zwingersteuer auf Antrag: 324 € bis 5 Hunde, 648 € bei 6 bis 10 Hunden. Sätze gelten seit 01.01.2009; steuerpflichtig ab drei Monaten.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Ulm beim ersten Hund auf Platz 67 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich