Erster Hund 108 €, zweiter 144 €, jeder weitere 168 € im Jahr. Seit 01.06.2023 (erster Hund vorher 96 €). Keine erhöhte Steuer für gefährliche Hunde. Steuerpflichtig ab drei Monaten; Zahlung vierteljährlich (15.2., 15.5., 15.8., 15.11.), auf Antrag jährlich oder halbjährlich.
Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Wolfsburg beim ersten Hund auf Platz 68 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich