Tiereheute

Hundesteuer

Hundesteuer in Wuppertal

In Wuppertal kostet die Hundesteuer 160 Euro im Jahr für den ersten Hund; für einen gefährlichen Hund 1.000 Euro.

160 €erster Hund im Jahr
288 €zweiter Hund
1.000 €gefährlicher Hund

Das kostet es

Hundesteuer in Wuppertal nach Zahl der Hunde

Laut Satzung: erster Hund 160 €, zweiter 288 €, weitere 288 € im Jahr. Wie sich die Sätze bei mehreren Hunden zusammensetzen, bitte in der Satzung nachlesen, ein gefährlicher Hund 1.000 €. Ein Hund 160 Euro; ab dem zweiten Hund 288 Euro je Hund. Gefährliche Hunde je 1.000 Euro; die Liste umfasst u. a. Alano, American Bulldog, American Staffordshire, Bullmastiff, Bullterrier, Dogo Argentino, Fila Brasileiro, Mastiff, Mastino, Pitbull, Rottweiler, Staffordshire Bullterrier, Tosa Inu. Mit bestandener Verhaltensprüfung auf Antrag normaler Satz. Fällig vierteljährlich am 15.2., 15.5., 15.8., 15.11.; jährlich am 1.7. auf Antrag.

Unter 98 verglichenen Großstädten liegt Wuppertal beim ersten Hund auf Platz 10 (1 = teuerste). Alle Städte im Vergleich

Satz laut Satzungim Jahr
erster Hund160 €
zweiter Hund288 €
weitere Hunde288 €
1 gefährlicher Hund1.000 €

Ermäßigung

Ermäßigungen und Befreiungen

Ein Viertel des Satzes (40 Euro) für einen Hund bei Bürgergeld/Sozialgeld, Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung (SGB XII) oder vergleichbarem Einkommen; nicht für gefährliche Hunde.

Auf Antrag: Hunde für blinde, taube oder hilflose Menschen, geprüfte Rettungshunde im Katastrophenschutz, Hunde aus Tierheimen der umliegenden Nachbarstädte für ein Jahr; jeweils nur für einen nicht gefährlichen Hund.

Anmelden

Hund anmelden und abmelden

Anmeldung: innerhalb von 14 Tagen nach Aufnahme, unabhängig vom Alter des Hundes.

Hund bei der Stadt Wuppertal anmelden

Hund abmelden

Die Hundemarke kommt mit dem Steuerbescheid; Ersatzmarke 4 Euro, persönlich im Steueramt abzuholen.

Rechtsgrundlage

Satzung und Änderungen

Hundesteuersatzung der Stadt Wuppertal vom 16.12.2008, gültig ab Sätze seit 01.01.2013 · Satzung lesen.

Änderung: Laut Presse (talzeit.de) sieht das Haushaltssicherungskonzept ab 2027 eine Anhebung auf 168 Euro (ein Hund) und 300 Euro (ab zwei Hunden) vor; noch kein Satzungsbeschluss gefunden.

Außerdem

Was für Hunde in Nordrhein-Westfalen sonst gilt

Keine Pflicht für alle Hunde. Pflicht ist sie für gefährliche Hunde und Hunde der Rassen nach § 10 (mindestens 500.000 Euro Personen- und 250.000 Euro sonstige Schäden) sowie für große Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg.

Hunderegeln in Nordrhein-Westfalen · Tierarzt-Notdienst in Wuppertal