Notfall jetzt
01805 84 37 36Kleintier-Notdienst im Saarland an Wochenenden und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr, 0,14 Euro je Minute; vom Handy wird die Postleitzahl abgefragt. Werktags nachts gilt die Nummer nicht. Rund um die Uhr nennt die Kammer die Tierklinik Elversberg, Telefon 06821 179494.
Mehr bei der Tierärztekammer des Saarlandes: tierarzt-saar.de
Vor der Fahrt immer anrufen: Der Dienst wechselt, und die Praxis muss wissen, dass Sie kommen. Bei Lebensgefahr für das Tier die nächste Tierklinik mit 24-Stunden-Betrieb anrufen — die nächsten stehen gleich darunter.
Nächste Hilfe
Tierkliniken und Praxen mit Notdienst im Landkreis St. Wendel
Einrichtungen, die in OpenStreetMap als Klinik, mit Notdienst oder rund um die Uhr geöffnet eingetragen sind, im Umkreis von 27 km um den Kreismittelpunkt, die nächste zuerst. Ob heute geöffnet ist, klärt nur der Anruf.
Tierklinik Elversberg
22 kmKleintierklinik
27 kmWas der Notdienst kostet: Nachts (täglich 18 Uhr bis 8 Uhr des folgenden Tages), am Wochenende (freitags 18 Uhr bis montags 8 Uhr) und an Feiertagen kommt eine feste Notdienstgebühr von 50 Euro hinzu, und die Leistungen werden zum zwei- bis vierfachen Satz berechnet (§ 4 GOT). Eine allgemeine Untersuchung von Hund oder Katze kostet damit 115,72 bis 171,93 Euro einschließlich Umsatzsteuer — ohne Medikamente und weitere Leistungen. Mehr zu den Gebühren
Heute im Landkreis St. Wendel
Wetter und Gesundheit für Tiere
Gassizeiten heute
Kein Hitzestress zu erwarten.
Vorhersage DWD-Station Tholey (6 km).
Zecken und FSME
Landkreis St. Wendel ist kein FSME-Risikogebiet laut Robert Koch-Institut. Zecken gibt es trotzdem überall; sie übertragen auch Borreliose.
Quelle: Epid Bull 9/2026
Tierarztpraxen
Alle Tierarztpraxen im Landkreis St. Wendel
5 Praxen in OpenStreetMap, nach Ort.
| Praxis | Ort | Telefon |
|---|---|---|
| Peter Wagner | Oberthal | |
| Dr.med.vet. Elvira Engelsmann | ||
| Franz-Josef Dausend | +49 6855 258 | |
| Koch | ||
| Tierarztpraxis an der Nahe |
Regeln
Was für Hunde in Saarland gilt
Eine Hundehaftpflicht ist nur für erlaubnispflichtige bzw. gefährliche Hunde vorgeschrieben: mindestens 1 Million Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden; ihr Fortbestehen ist jährlich nachzuweisen. Für andere Hunde gibt es keine landesrechtliche Versicherungspflicht. Alle Regeln in Saarland
Nachbarkreise