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Tierheim · Schwarzwald-Baar-Kreis

Tierheim Villingen-Schwenningen

Kreistierheim Schwarzwald-Baar-Kreis: wann geöffnet ist, wie die Vermittlung abläuft und was die Schutzgebühr kostet.

Aktuell: Villingen-Schwenningen hat kein eigenes Tierheim; zuständig ist das Kreistierheim in Donaueschingen.

Jetzt

Heute geschlossen

Heute keine Öffnungszeit mehr.

Kontakt

Im Haberfeld 95, 78166 Donaueschingen

Telefon 0771 1589897

tierheim-donaueschingen.de

Träger: Trägerverein des Kreistierheims im Schwarzwald-Baar-Kreis e.V.

Öffnungszeiten

TageUhrzeit
Di, Mi, Fr, Sa15–17 Uhr
Do17–19 Uhr

Montag, Sonntag und an Feiertagen geschlossen. Telefonisch erreichbar Di, Mi, Fr, Sa 8–17 Uhr und Do 8–19 Uhr. Besuche nur zu den Öffnungszeiten; am besten nicht kurz vor Schluss kommen.

So läuft die Vermittlung

  1. Vorab klären, ob Zeit, Wissen, Geld, Urlaubsbetreuung und die Zustimmung von Familie und Vermieter vorhanden sind; ohne Vermietererlaubnis gibt es keinen Hund.
  2. Zu den regulären Öffnungszeiten ins Tierheim kommen; Termine außerhalb gibt es nicht.
  3. Im Vermittlungsgespräch ermittelt das Team, welches Tier passt; passende Hunde werden außerhalb des Zwingers vorgestellt, man kann sie ausführen oder auf der Freilaufwiese kennenlernen.
  4. Tiere werden nicht als Geschenk vermittelt; der künftige Halter kommt selbst mit.
  5. Übereignungsvertrag und Schutzgebühr sofort bar oder mit EC-Karte, keine Überweisung oder Raten; auch nach der Vermittlung berät das Tierheim.

Schutzgebühren

TierSchutzgebührDarin enthalten
Katze200 €Kastration (bei Jungtieren Gutschein), Impfung, Chip
Hund450 €
Junghund bis 2 Jahre500 € (450 € plus 50 € Zuschlag)

Die Schutzgebühr deckt einen Teil der Kosten für Impfung, Chip und Kastration; sie ist kein Kaufpreis.

Gut zu wissen

Tierarten: Hunde, Katzen, Kleintiere, Vögel.

Angaben von der Website des Tierheims, geprüft am 13.09.2026. Kontakt · Öffnungszeiten · Vermittlung · Schutzgebühren · fundtiere · zustaendigkeit Öffnungszeiten ändern sich, besonders an Feiertagen: vor dem Besuch kurz anrufen.

Hundesteuer

Hundesteuer für Tierheimhunde in Villingen-Schwenningen

In Villingen-Schwenningen gibt es für Hunde aus dem Tierheim keine Steuerbefreiung; es gilt der volle Satz von 132 € im Jahr für den ersten Hund.

§ 6 Hundesteuersatzung Villingen-Schwenningen (Steuerbefreiungen, Steuerermäßigungen) · Quelle · Hundesteuer in Villingen-Schwenningen. Keine Steuerberatung.

Wenn es eilt

Tierarzt-Notdienst im Schwarzwald-Baar-Kreis

Baden-Württemberg hat keine landesweite Notdienstnummer, und die Landestierärztekammer veröffentlicht keinen Plan. Notdienst, Tierkliniken und Gassizeiten im Schwarzwald-Baar-Kreis

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