Für Silvester 2026 hat die Stadt Aachen ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Altstadt (Grabenring und Theaterplatz)
Grabenring (Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße ab Kurhausstraße, Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben) und der gesamte Bereich innerhalb, dazu der Theaterplatz
Verboten war: Nur Feuerwerk, das höher als 1 Meter steigen kann (v. a. Raketen, Batterien), verboten: Abbrennen den ganzen Silvester- und Neujahrstag, Mitführen ab 18 Uhr; Feuerwerk, das nicht höher als 1 Meter steigt (z. B. Bodenfeuerwerk, reine Knaller), ist nach dem Wortlaut nicht erfasst
Abbrennverbot 31.12.2025, 0 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr; Mitführverbot 31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Außerhalb des Grabenrings (u. a. Burtscheid, Kornelimünster) kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und brandempfindlichen Gebäuden.
Quelle: Stadt Aachen: Silvester – Feuerwerksverbot zum Schutz der historischen Altstadt (02.12.2025)