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Tierseuchen

Stallpflicht aktuell

Wo Hühner, Enten und Gänse gerade in den Stall müssen, welche Kreise in einer Vogelgrippe-Zone liegen und was für Hobbyhalter gilt. Aus den Verfügungen der Kreise und dem TSIS des Friedrich-Loeffler-Instituts.

0Kreise mit Stallpflicht
0Kreise in einer Vogelgrippe-Zone
26.09.2026Stand der Sperrzonen

Stand heute

Stallpflicht nach Land

Derzeit gilt in keinem Kreis eine Stallpflicht, und kein Kreis liegt in einer Vogelgrippe-Zone. Die meisten Stallpflichten ordnen die Kreise im Herbst und Winter an, wenn Wildvögel ziehen, oft von einem Tag auf den anderen.

Stallpflicht laut den Verfügungen der Kreise, Vogelgrippe-Zonen laut TSIS des Friedrich-Loeffler-Instituts, Stand 26.09.2026. Die Länderseiten zeigen jeden Kreis mit Quelle.

LandKreise mit StallpflichtKreise in Vogelgrippe-ZoneZuletzt geprüft
Baden-Württemberg0 von 44019.09.2026
Bayern0 von 96019.09.2026
Berlin0 von 1019.09.2026
Brandenburg0 von 18019.09.2026
Bremen0 von 2019.09.2026
Hamburg0 von 1019.09.2026
Hessen0 von 27019.09.2026
Mecklenburg-Vorpommern0 von 8019.09.2026
Niedersachsen0 von 45019.09.2026
Nordrhein-Westfalen0 von 53019.09.2026
Rheinland-Pfalz0 von 36019.09.2026
Saarland0 von 6019.09.2026
Sachsen0 von 13019.09.2026
Sachsen-Anhalt0 von 14019.09.2026
Schleswig-Holstein0 von 15019.09.2026
Thüringen0 von 22013.09.2026

Regeln

Was bei Stallpflicht gilt

Ordnet ein Kreis eine Stallpflicht an, gilt sie für alles Geflügel, auch für drei Hühner im Garten: Eine Mindestzahl an Tieren nennt die Geflügelpest-Verordnung nicht. Die Tiere müssen dann in einen geschlossenen Stall oder unter eine Schutzvorrichtung, die nach oben dicht abgedeckt und seitlich gegen Wildvögel gesichert ist. Netze und Gitter dürfen dabei höchstens 25 Millimeter Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).

Die Kreise ordnen die Stallpflicht nach einer Risikobewertung an, etwa wegen Ausbrüchen in der Nähe, Rastplätzen von Wildvögeln oder vielen Geflügelhaltungen. Sie gilt meist für den ganzen Kreis, manchmal nur für Gemeinden an Gewässern. Ist die Aufstallung in einer Haltung nicht möglich, kann das Veterinäramt eine Ausnahme genehmigen, wenn der Kontakt zu Wildvögeln auf andere Weise verhindert wird.

Wer sich nicht an eine angeordnete Stallpflicht hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit (§ 64 Geflügelpest-Verordnung); das Tiergesundheitsgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro (§ 32 Abs. 3).

Praxis

So kommen Hühner durch die Stallpflicht

  • Auslauf abdecken: Ein vorhandenes Gehege lässt sich mit einer dichten Plane oder Wellplatten als Dach und Draht oder Netz an den Seiten (höchstens 25 mm Maschenweite) zur Schutzvorrichtung machen. Auch ein Unterstand, ein Pavillon mit Seitenwänden oder ein Folientunnel eignen sich. Wind und Schneelast mitbedenken.
  • Beschäftigung: Picksteine, Heu und gestreute Körner, dazu ein Staubbad. Eingesperrte Hühner langweilen sich schnell; Stress kann zu Federpicken führen. Verletzte Tiere sofort trennen.
  • Trockene Einstreu: Im Stall wird es enger und feuchter; öfter nachstreuen.
  • Enten und Gänse: Die Wasserstelle über einem Gitter mit Auffangwanne einrichten, damit die Einstreu trocken bleibt. Enten und Gänse erkranken oft kaum sichtbar; das Veterinäramt kann Untersuchungen verlangen.
  • Wildvögel fernhalten: Kein Futter und kein Wasser, an das Wildvögel kommen, und im Zweifel die Schuhe wechseln, bevor man in den Stall geht.

Für alle Halter

Pflichten für Hühnerhalter

  • Beim Veterinäramt anzeigen: Wer Hühner, Enten, Gänse, Tauben, Puten oder Wachteln halten will, muss das vorher dem Veterinäramt melden, unabhängig von der Zahl der Tiere (§ 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung). Das Amt oder eine von ihm beauftragte Stelle vergibt eine Registriernummer.
  • Bei der Tierseuchenkasse melden: Die Kasse des Landes erhebt einen kleinen Beitrag und zahlt im Seuchenfall eine Entschädigung; ohne Meldung gibt es sie nicht. Anmeldung und Beitrag stehen auf der Seite Ihres Landes.
  • Register führen: Jeder Geflügelhalter führt ein Register über Zu- und Abgänge: wann, welche Tiere, von wem und an wen. Ab 100 Tieren kommen tägliche Aufzeichnungen über Verluste hinzu. Aufbewahren drei Jahre (§ 2 Geflügelpest-Verordnung).
  • Gegen die Newcastle-Krankheit impfen: Hühner und Puten müssen regelmäßig durch einen Tierarzt geimpft werden, auch in kleinen Hobbyhaltungen; der Nachweis gehört zu den Unterlagen. Darauf weisen die Veterinärämter und das Landwirtschaftsministerium Baden-Württemberg hin.

Fragen

Häufige Fragen zur Stallpflicht

Gilt die Stallpflicht auch für ein paar Hühner im Garten?

Ja. Die Geflügelpest-Verordnung nennt keine Mindestzahl; die Stallpflicht gilt für jede Geflügelhaltung im angeordneten Gebiet, auch für wenige Hühner, Enten oder Gänse.

Wie muss der Auslauf bei Stallpflicht abgedeckt sein?

Nach oben dicht und seitlich so gesichert, dass keine Wildvögel hineinkommen. Netze und Gitter dürfen höchstens 25 Millimeter Maschenweite haben (§ 13 Geflügelpest-Verordnung).

Was kostet ein Verstoß gegen die Stallpflicht?

Er ist eine Ordnungswidrigkeit nach § 64 Geflügelpest-Verordnung. Das Tiergesundheitsgesetz erlaubt Bußgelder bis 50.000 Euro; die Höhe im Einzelfall legt die Behörde fest.

Muss ich meine Hühner anmelden?

Ja, beim Veterinäramt, bevor die Tiere einziehen (§ 26 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung), und in den meisten Ländern bei der Tierseuchenkasse. Das gilt ab dem ersten Tier.

Keine Rechtsauskunft; maßgeblich ist die Verfügung des Kreises.