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Tier gefunden

Tier gefunden: was jetzt zu tun ist

Wie Sie den Halter finden, was Sie melden müssen und wohin mit dem Tier. Wählen Sie Ihren Kreis für die Tierheime vor Ort.

Hund gefunden

Ein Hund läuft allein herum

  1. Sichern, wenn es gefahrlos geht.Ruhig ansprechen, seitlich nähern, in die Hocke gehen. Eine Leine oder ein Gürtel durchs Halsband genügt. Ängstliche Hunde nicht jagen, sondern beobachten, wohin sie laufen.
  2. Halsband und Marken ansehen.Oft steht dort eine Telefonnummer. Über die Steuermarke findet die Gemeinde den Halter.
  3. Den Chip auslesen lassen.Jede Tierarztpraxis und jedes Tierheim kann das, meist kostenlos, und fragt TASSO und FINDEFIX ab.
  4. Den Fund melden.Beim Tierheim oder beim Fundbüro der Gemeinde, außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei. Welches Tierheim zuständig ist, steht auf der Seite Ihres Kreises.

Hund an Straße oder Gleisen

Nicht hinterherlaufen, sondern die Polizei unter 110 anrufen. Ein Hund in Panik läuft sonst erst recht auf die Fahrbahn.

Selbst suchen lassen

Den Fund zusätzlich bei TASSO und FINDEFIX eintragen und in lokalen Gruppen zeigen. Viele Halter suchen dort zuerst.

Katze zugelaufen

Hat die Katze ein Zuhause?

Nicht jede Katze draußen ist verloren. Freigänger streifen weit und haben meist ein Zuhause ganz in der Nähe. Eine Katze, die nur zu Besuch kommt, ist kein Fundtier.

Anzeichen, dass sie Hilfe braucht

  • Sie ist abgemagert, verletzt oder verwahrlost.
  • Sie bleibt tagelang, schreit an Türen und will unbedingt ins Haus.
  • Sie wirkt draußen unsicher, wie eine Wohnungskatze, oder ist eine auffällige Rassekatze.
  • In der Nachbarschaft hängt ein Suchplakat, auf das sie passt.

So finden Sie den Halter

  • Ein Papierhalsband umlegen, locker und so, dass es reißt, wenn die Katze hängen bleibt. Darauf: „Gehöre ich jemandem? Bitte melden" und Ihre Telefonnummer.
  • Nicht dauerhaft füttern, solange unklar ist, ob die Katze ein Zuhause hat. Sonst bleibt sie bei Ihnen.
  • In der Tierarztpraxis den Chip auslesen lassen und bei TASSO und FINDEFIX nachsehen, ob sie vermisst gemeldet ist.
  • Beim Tierheim melden und die Nachbarn fragen.

Verletztes Tier

Ein verletztes Tier gefunden

Zuerst versorgen lassen: in die nächste Tierarztpraxis oder, nachts und am Wochenende, in die Tierklinik oder zum Notdienst. Vorher anrufen. Wer die Behandlung eines Fundtiers bezahlt, regeln die Gemeinden unterschiedlich; fragen Sie das Tierheim oder das Fundbüro. Die notwendigen Kosten kann der Finder vom Halter ersetzt verlangen.

Wildtiere wie Igel, Vögel, Rehkitze oder Eichhörnchen sind keine Fundtiere. Für sie gibt es Wildtier- und Igelstationen.

Pflichten und Rechte

Was das Gesetz von Findern verlangt

  • Melden ist Pflicht. Ein gefundenes Haustier gilt rechtlich als Fundsache (§ 90a BGB). Wer es an sich nimmt und den Halter nicht kennt, muss den Fund unverzüglich beim Fundbüro melden (§ 965 BGB). In vielen Gemeinden übernimmt das Tierheim die Fundtiere im Auftrag der Gemeinde.
  • Behalten ohne Meldung kann als Unterschlagung strafbar sein (§ 246 StGB).
  • Kosten: Was der Finder für Futter, Unterbringung und notwendige Behandlung ausgibt, kann er vom Halter ersetzt verlangen (§ 970 BGB).
  • Finderlohn: bei Tieren drei Prozent des Werts (§ 971 BGB).
  • Eigentum: Meldet sich sechs Monate nach der Fundanzeige kein Berechtigter, erwirbt der Finder das Eigentum (§ 973 BGB).

Gesetzestexte: § 965 BGB, § 970, § 971, § 973. Keine Rechtsberatung.

Ihr Kreis

Wohin mit dem Fundtier in Ihrem Kreis?

Jede Kreisseite nennt die Tierheime, wie sie Fundtiere annehmen, und die Tierärzte in der Nähe.

Baden-Württemberg

Bayern

AmbergAnsbach1 TierheimAschaffenburg1 TierheimAugsburg1 TierheimBamberg1 TierheimBayreuth1 TierheimCoburg1 TierheimErlangen1 TierheimFürth1 TierheimHof1 TierheimIngolstadt1 TierheimKaufbeurenKempten (Allgäu)1 TierheimLandkreis Aichach-Friedberg1 TierheimLandkreis Altötting1 TierheimLandkreis Amberg-Sulzbach1 TierheimLandkreis Ansbach1 TierheimLandkreis AschaffenburgLandkreis AugsburgLandkreis Bad KissingenLandkreis Bad Tölz-Wolfratshausen1 TierheimLandkreis BambergLandkreis Bayreuth1 TierheimLandkreis Berchtesgadener Land1 TierheimLandkreis Cham2 TierheimeLandkreis CoburgLandkreis Dachau1 TierheimLandkreis Deggendorf2 TierheimeLandkreis Dillingen a.d.Donau1 TierheimLandkreis Dingolfing-Landau2 TierheimeLandkreis Donau-Ries2 TierheimeLandkreis Ebersberg1 TierheimLandkreis Eichstätt1 TierheimLandkreis Erding4 TierheimeLandkreis Erlangen-HöchstadtLandkreis Forchheim1 TierheimLandkreis Freising2 TierheimeLandkreis Freyung-Grafenau1 TierheimLandkreis Fürstenfeldbruck1 TierheimLandkreis FürthLandkreis Garmisch-Partenkirchen1 TierheimLandkreis Günzburg1 TierheimLandkreis Haßberge1 TierheimLandkreis Hof1 TierheimLandkreis Kelheim1 TierheimLandkreis Kitzingen2 TierheimeLandkreis Kronach1 TierheimLandkreis Kulmbach1 TierheimLandkreis Landsberg am Lech2 TierheimeLandkreis Landshut1 TierheimLandkreis Lichtenfels1 TierheimLandkreis Lindau (Bodensee)1 TierheimLandkreis Main-Spessart2 TierheimeLandkreis Miesbach1 TierheimLandkreis Miltenberg2 TierheimeLandkreis Mühldorf a.InnLandkreis MünchenLandkreis Neu-Ulm1 TierheimLandkreis Neuburg-Schrobenhausen1 TierheimLandkreis Neumarkt i.d.OPf.1 TierheimLandkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim2 TierheimeLandkreis Neustadt a.d.WaldnaabLandkreis Nürnberger Land1 TierheimLandkreis Oberallgäu1 TierheimLandkreis Ostallgäu3 TierheimeLandkreis Passau4 TierheimeLandkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm1 TierheimLandkreis Regen2 TierheimeLandkreis Regensburg1 TierheimLandkreis Rhön-GrabfeldLandkreis Rosenheim2 TierheimeLandkreis Roth1 TierheimLandkreis Rottal-Inn2 TierheimeLandkreis Schwandorf1 TierheimLandkreis Schweinfurt1 TierheimLandkreis StarnbergLandkreis Straubing-BogenLandkreis TirschenreuthLandkreis Traunstein4 TierheimeLandkreis UnterallgäuLandkreis Weilheim-Schongau1 TierheimLandkreis Weißenburg-Gunzenhausen1 TierheimLandkreis Wunsiedel i.Fichtelgebirge1 TierheimLandkreis WürzburgLandshutMemmingen1 TierheimMünchen1 TierheimNürnberg1 TierheimPassau2 TierheimeRegensburgRosenheim1 TierheimSchwabach1 TierheimSchweinfurtStraubing1 TierheimWeiden i.d.OPf.1 TierheimWürzburg1 Tierheim

Berlin

Brandenburg

Bremen

Hamburg

Hessen

Mecklenburg-Vorpommern

Niedersachsen

Nordrhein-Westfalen

Rheinland-Pfalz

Saarland

Sachsen

Sachsen-Anhalt

Schleswig-Holstein

Thüringen

Fragen

Häufige Fragen

Muss ich ein gefundenes Tier melden?

Ja. Wer ein Tier an sich nimmt und den Halter nicht kennt, muss den Fund unverzüglich beim Fundbüro der Gemeinde melden (§ 965 BGB). Oft übernimmt das Tierheim die Fundtiere im Auftrag der Gemeinde.

Wo lasse ich den Chip auslesen?

In jeder Tierarztpraxis und in jedem Tierheim, meist kostenlos. Dort wird auch bei TASSO und FINDEFIX nachgesehen, ob das Tier registriert ist.

Darf ich eine zugelaufene Katze behalten?

Nur nach einer Fundanzeige beim Fundbüro. Meldet sich sechs Monate danach kein Berechtigter, erwirbt der Finder das Eigentum (§ 973 BGB). Wer ein Fundtier ohne Meldung behält, kann sich strafbar machen.

Wer bezahlt den Tierarzt für ein Fundtier?

Das regeln die Gemeinden unterschiedlich; fragen Sie das Tierheim oder das Fundbüro. Notwendige Kosten kann der Finder vom Halter ersetzt verlangen (§ 970 BGB).

Bekomme ich Finderlohn?

Wenn Sie ihn verlangen, ja: Bei Tieren beträgt er drei Prozent des Werts (§ 971 BGB).