Hund gefunden
Ein Hund läuft allein herum
- Sichern, wenn es gefahrlos geht.Ruhig ansprechen, seitlich nähern, in die Hocke gehen. Eine Leine oder ein Gürtel durchs Halsband genügt. Ängstliche Hunde nicht jagen, sondern beobachten, wohin sie laufen.
- Halsband und Marken ansehen.Oft steht dort eine Telefonnummer. Über die Steuermarke findet die Gemeinde den Halter.
- Den Chip auslesen lassen.Jede Tierarztpraxis und jedes Tierheim kann das, meist kostenlos, und fragt TASSO und FINDEFIX ab.
- Den Fund melden.Beim Tierheim oder beim Fundbüro der Gemeinde, außerhalb der Dienstzeiten bei der Polizei. Welches Tierheim zuständig ist, steht auf der Seite Ihres Kreises.
Katze zugelaufen
Hat die Katze ein Zuhause?
Nicht jede Katze draußen ist verloren. Freigänger streifen weit und haben meist ein Zuhause ganz in der Nähe. Eine Katze, die nur zu Besuch kommt, ist kein Fundtier.
Anzeichen, dass sie Hilfe braucht
- Sie ist abgemagert, verletzt oder verwahrlost.
- Sie bleibt tagelang, schreit an Türen und will unbedingt ins Haus.
- Sie wirkt draußen unsicher, wie eine Wohnungskatze, oder ist eine auffällige Rassekatze.
- In der Nachbarschaft hängt ein Suchplakat, auf das sie passt.
So finden Sie den Halter
- Ein Papierhalsband umlegen, locker und so, dass es reißt, wenn die Katze hängen bleibt. Darauf: „Gehöre ich jemandem? Bitte melden" und Ihre Telefonnummer.
- Nicht dauerhaft füttern, solange unklar ist, ob die Katze ein Zuhause hat. Sonst bleibt sie bei Ihnen.
- In der Tierarztpraxis den Chip auslesen lassen und bei TASSO und FINDEFIX nachsehen, ob sie vermisst gemeldet ist.
- Beim Tierheim melden und die Nachbarn fragen.
Verletztes Tier
Ein verletztes Tier gefunden
Zuerst versorgen lassen: in die nächste Tierarztpraxis oder, nachts und am Wochenende, in die Tierklinik oder zum Notdienst. Vorher anrufen. Wer die Behandlung eines Fundtiers bezahlt, regeln die Gemeinden unterschiedlich; fragen Sie das Tierheim oder das Fundbüro. Die notwendigen Kosten kann der Finder vom Halter ersetzt verlangen.
Wildtiere wie Igel, Vögel, Rehkitze oder Eichhörnchen sind keine Fundtiere. Für sie gibt es Wildtier- und Igelstationen.
Pflichten und Rechte
Was das Gesetz von Findern verlangt
- Melden ist Pflicht. Ein gefundenes Haustier gilt rechtlich als Fundsache (§ 90a BGB). Wer es an sich nimmt und den Halter nicht kennt, muss den Fund unverzüglich beim Fundbüro melden (§ 965 BGB). In vielen Gemeinden übernimmt das Tierheim die Fundtiere im Auftrag der Gemeinde.
- Behalten ohne Meldung kann als Unterschlagung strafbar sein (§ 246 StGB).
- Kosten: Was der Finder für Futter, Unterbringung und notwendige Behandlung ausgibt, kann er vom Halter ersetzt verlangen (§ 970 BGB).
- Finderlohn: bei Tieren drei Prozent des Werts (§ 971 BGB).
- Eigentum: Meldet sich sechs Monate nach der Fundanzeige kein Berechtigter, erwirbt der Finder das Eigentum (§ 973 BGB).
Gesetzestexte: § 965 BGB, § 970, § 971, § 973. Keine Rechtsberatung.
Ihr Kreis
Wohin mit dem Fundtier in Ihrem Kreis?
Jede Kreisseite nennt die Tierheime, wie sie Fundtiere annehmen, und die Tierärzte in der Nähe.
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Fragen
Häufige Fragen
Muss ich ein gefundenes Tier melden?
Ja. Wer ein Tier an sich nimmt und den Halter nicht kennt, muss den Fund unverzüglich beim Fundbüro der Gemeinde melden (§ 965 BGB). Oft übernimmt das Tierheim die Fundtiere im Auftrag der Gemeinde.
Wo lasse ich den Chip auslesen?
In jeder Tierarztpraxis und in jedem Tierheim, meist kostenlos. Dort wird auch bei TASSO und FINDEFIX nachgesehen, ob das Tier registriert ist.
Darf ich eine zugelaufene Katze behalten?
Nur nach einer Fundanzeige beim Fundbüro. Meldet sich sechs Monate danach kein Berechtigter, erwirbt der Finder das Eigentum (§ 973 BGB). Wer ein Fundtier ohne Meldung behält, kann sich strafbar machen.
Wer bezahlt den Tierarzt für ein Fundtier?
Das regeln die Gemeinden unterschiedlich; fragen Sie das Tierheim oder das Fundbüro. Notwendige Kosten kann der Finder vom Halter ersetzt verlangen (§ 970 BGB).
Bekomme ich Finderlohn?
Wenn Sie ihn verlangen, ja: Bei Tieren beträgt er drei Prozent des Werts (§ 971 BGB).