Den Sachkundenachweis regeln die Länder. Pflicht für alle ist er nur in Niedersachsen und, seit Juli 2026, für neue Halter in Bremen; in NRW für große Hunde. Die Regeln stehen mit Gesetz und Quelle auf den Regeln-Seiten der Länder.
Nach Land
Wo der Hundeführerschein Pflicht ist
| Land | Kurz | Was gilt | Mehr |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Nur für gefährliche Hunde | Kein allgemeiner Sachkundenachweis oder Hundeführerschein. Sachkunde muss nur nachweisen, wer eine Erlaubnis für einen Kampfhund beantragt (bzw. Hunde zu Wach- oder Schutzzwecken ausbildet). | Regeln Baden-Württemberg |
| Bayern | Keine Pflicht | Kein Sachkundenachweis oder Hundeführerschein für Hundehalter vorgeschrieben, auch nicht für Kampfhunde (dort zählen berechtigtes Interesse und Zuverlässigkeit). Sachkunde verlangt das Gesetz nur von Personen, die Hunde mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität zu Schutzzwecken ausbilden. | Regeln Bayern |
| Berlin | Freiwillig, befreit von der Leinenpflicht | Keine allgemeine Pflicht für alle Halter: Pflicht ist der Sachkundenachweis für Halter und Führer gefährlicher Hunde. Wer freiwillig eine Sachkundebescheinigung erwirbt, darf seinen (nicht gefährlichen) Hund außerhalb bestimmter Bereiche ohne Leine führen. | Hundeführerschein Berlin |
| Brandenburg | Nur für gefährliche Hunde | Nur für Halter gefährlicher Hunde: Sie brauchen für die Haltungserlaubnis den Sachkundenachweis, in der Regel über eine theoretische und praktische Prüfung mit dem eigenen Hund. Für normale Hunde gibt es keinen landesweiten Hundeführerschein. | Regeln Brandenburg |
| Bremen | Pflicht für neue Halter seit 01.07.2026 | Seit 1. Juli 2026 braucht jede Hundehalterin und jeder Hundehalter einen Sachkundenachweis: Theorieprüfung vor der Anschaffung, praktische Prüfung im ersten Haltungsjahr (Erfahrene mit mindestens zwei Jahren Haltung in den letzten fünf Jahren nur Praxis). Wer den Hund schon vor dem 1. Juli 2026 hatte, muss die Prüfung nur bei gefährlichen oder Listenhunden ablegen, und zwar bis 30. Juni 2028. | Hundeführerschein Bremen |
| Hamburg | Gehorsamsprüfung freiwillig, befreit von der Leinenpflicht | Einen allgemeinen Sachkundenachweis für alle Halter gibt es nicht. Wer einen gefährlichen Hund halten will, muss mit ihm eine anerkannte Hundeschule besuchen; die Gehorsamsprüfung ist freiwillig und Voraussetzung für die Befreiung von der Leinenpflicht. | Regeln Hamburg |
| Hessen | Nur für gefährliche Hunde | Ein Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher Hunde vorgeschrieben; er ist bei der erstmaligen Erlaubnis durch Bescheinigung einer vom RP Darmstadt benannten sachverständigen Person oder Stelle nachzuweisen. Für andere Hunde gibt es keinen Hundeführerschein. | Regeln Hessen |
| Mecklenburg-Vorpommern | Nur für gefährliche Hunde | Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter gefährlicher Hunde als Voraussetzung für die Erlaubnis; die Prüfung wird vor einem Prüfungsausschuss der Kreisordnungsbehörde oder durch eine gleichwertige Ausbildung erbracht. Für andere Hunde gibt es keinen Hundeführerschein. | Regeln Mecklenburg-Vorpommern |
| Niedersachsen | Pflicht für alle Halter | Ja, jede Halterin und jeder Halter braucht Sachkunde (Hundeführerschein): die theoretische Prüfung vor Beginn der Haltung, die praktische im ersten Jahr. Wer z. B. in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt bereits als sachkundig. | Hundeführerschein Niedersachsen |
| Nordrhein-Westfalen | Pflicht für große Hunde (20/40) und Listenhunde | Kein Sachkundenachweis für alle Halter. Pflicht ist er für Halter gefährlicher Hunde und der Rassen nach § 10 sowie für Halter großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg). | Hundeführerschein NRW |
| Rheinland-Pfalz | Nur für gefährliche Hunde | Ein Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher Hunde Pflicht. Er wird durch eine Sachkundeprüfung bei einer von der Landestierärztekammer benannten Person oder Stelle erbracht und gilt nur für den Hund, mit dem die Prüfung abgelegt wurde. | Regeln Rheinland-Pfalz |
| Saarland | Nur für gefährliche Hunde | Ein Sachkundenachweis ist nur für Halter gefährlicher, erlaubnispflichtiger Hunde Pflicht. Er wird durch die erfolgreiche Teilnahme an einem von der Ortspolizeibehörde anerkannten Lehrgang erbracht und gilt nur für den jeweiligen Hund. | Regeln Saarland |
| Sachsen | Nur für gefährliche Hunde | Nur für Halter gefährlicher Hunde: Die Erlaubnis gibt es nur mit Sachkunde, die in der Regel durch eine Prüfung bei der Kreispolizeibehörde nachgewiesen wird. Bei im Einzelfall gefährlichen Hunden kann die Behörde einen Sachkundenachweis zusätzlich anordnen. Einen Hundeführerschein für alle Halter gibt es nicht. | Regeln Sachsen |
| Sachsen-Anhalt | Nur für gefährliche Hunde | Kein Hundeführerschein für alle: Einen Sachkundenachweis mit theoretischer und praktischer Prüfung brauchen nur Halter von im Einzelfall als gefährlich festgestellten Hunden, als Voraussetzung der Haltererlaubnis. Für die vermutet gefährlichen Rassen verlangt das Gesetz einen Wesenstest des Hundes, aber keine Sachkundeprüfung. | Regeln Sachsen-Anhalt |
| Schleswig-Holstein | Nur für gefährliche Hunde; freiwillig kann die Hundesteuer sinken | Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes; sie müssen die Prüfung mit genau diesem Hund ablegen. Für alle anderen ist er freiwillig, die Gemeinde kann dafür die Hundesteuer ermäßigen. | Regeln Schleswig-Holstein |
| Thüringen | Nur für gefährliche Hunde; freiwillig kann die Hundesteuer sinken | Einen Sachkundenachweis brauchen nur Halter eines als gefährlich eingestuften Hundes oder Tieres, bei Hunden bezogen auf genau diesen Hund. Die Behörde kann die Prüfung außerdem anordnen, wenn die Art der Haltung einen Hund gefährlich machen könnte; freiwillig abgelegt kann sie die Hundesteuer senken. | Regeln Thüringen |
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Häufige Fragen
In welchen Bundesländern ist der Hundeführerschein Pflicht?
Für alle Halter in Niedersachsen und, für neue Halter seit 1. Juli 2026, in Bremen. In NRW brauchen Halter großer Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und von Listenhunden einen Sachkundenachweis. In den übrigen Ländern gilt er nur für gefährliche Hunde; in Berlin und Hamburg befreit eine freiwillige Prüfung von der Leinenpflicht.
Was kostet der Hundeführerschein?
Einen festen Preis gibt es nicht: Die Prüferinnen, Prüfer, Tierärzte und Sachverständigen legen ihre Gebühren selbst fest. Vor der Anmeldung nachfragen.
Kann man den Hundeführerschein online machen?
Die Theorie oft am Computer, aber unter Aufsicht: In Niedersachsen muss eine anerkannte Prüfperson am selben Ort sein, in Berlin findet die Prüfung unter Aufsicht statt, in NRW gehört beim Tierarzt ein Gespräch dazu. Die praktische Prüfung macht man immer mit dem eigenen Hund.