Für Silvester 2026 hat die Stadt Augsburg ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerks- und Pyrotechnikverbot Innenstadt
Alle Straßen und Plätze innerhalb von Königsplatz, Fuggerstraße, Grottenau, Karlstraße, Leonhardsberg, Pilgerhaus, Mittlerer Graben, Oberer Graben, Forsterstraße, Remboldstraße, Rote-Torwall-Straße, Eserwallstraße, Theodor-Heuss-Platz, Konrad-Adenauer-Allee, einschließlich dieser Straßen
Verboten war: Mitführen, Steigenlassen, Abbrennen und Schießen von Feuerwerk und Pyrotechnik aller Art verboten; außerdem Glasbehältnisse und Dosen verboten
Silvester/Neujahr 2025/26 (genaue Uhrzeiten nennt die Stadt nicht)
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Zoo Augsburg und Botanischer Garten zählen laut Stadt zu den Schutzobjekten nach 1. SprengV, in deren unmittelbarer Nähe jegliches Feuerwerk verboten ist.
- Stadtwald und Waldrand (100 Meter Abstand zum Wald): Feuer und Feuerwerk immer verboten (Art. 17 BayWaldG), Bußgeld bis 10.000 Euro.
- Karte der Verbotszonen und Schutzobjekte im städtischen Geoportal („Pyrotechnikverbot“).
Quelle: Stadt Augsburg: Regeln zur Pyrotechnik im Stadtgebiet (23.12.2025); Übersicht augsburg.de/silvester