Für Silvester 2026 hat die Stadt Bielefeld ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 2 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Boulevard (Neues Bahnhofsviertel)
Boulevard einschließlich Ostwestfalenplatz und Europaplatz sowie die Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen, begrenzt durch den Ostwestfalendamm und die Joseph-Massolle-Straße (Karte als Anlage der Verfügung)
Verboten war: Abbrennen und Abschießen pyrotechnischer Gegenstände verboten (auch Kategorie F2); ein Mitführverbot enthält die Verfügung nicht
31.12.2025, 22 Uhr bis 01.01.2026, 2 Uhr
Sparrenburg (Burggelände)
Engerer Bereich der Sparrenburg / Burggelände; Hinweisplakate an den Zugängen zu Burg und Promenade und an der Brücke zum Burggelände; ausgewählte Zufahrtsstraßen zur Burg werden gesperrt
Verboten war: Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Burggelände untersagt; Zugangskontrolle, Zutritt nur ohne Feuerwerk
Silvesternacht 2025/26; Zugangskontrollen in den Vorjahren ab etwa 20 Uhr (für 2025 nicht gesondert belegt)
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Kategorie-F2-Feuerwerk ist am 31.12. und 1.1. nur außerhalb von Naturschutzgebieten erlaubt (städtische Seite Feuerwerk, mit Link zur Liste der Naturschutzgebiete).
- Hauptbahnhof Bielefeld ist an Silvester und Neujahr Waffenverbotszone (Radio Bielefeld, 31.12.2025).