Für Silvester 2026 hat die Stadt Bottrop ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 2 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbotszone Roter Platz
Straße Am Vietshof (zwischen Rheinstahlstraße und Hugo-Reckmann-Straße, Siedlung Prosper III) nebst unmittelbar angrenzendem Bereich des Prosper-Parks, laut Kartenanlage
Verboten war: Mitführen und Verwenden (Abbrennen) von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 8 Uhr
Stadtweites Mitführverbot vor und nach Silvester
Alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im gesamten Stadtgebiet Bottrop
Verboten war: Mitführen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (Abbrennen ist in diesen Zeiträumen ohnehin nach § 23 Abs. 2 der 1. SprengV unzulässig)
22.12.2025, 0 Uhr bis 28.12.2025, 24 Uhr sowie 02.01.2026, 0 Uhr bis 06.01.2026, 24 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Silvesternacht selbst (31.12. 18 Uhr bis 01.01.) ist außerhalb des Roten Platzes nicht zusätzlich eingeschränkt; es gelten die bundesweiten Regeln der 1. SprengV.
- Kommunaler Ordnungsdienst darf laut Presse kontrollieren und bei Verdacht durchsuchen; Polizei und Ordnungsdienst zeigen am Roten Platz Präsenz.
- Ein städtisches Feuerwerk, eine Drohnenshow oder besondere Regeln für Tiergehege/Naturschutzgebiete wurden in den gefundenen Quellen nicht genannt.