Für Silvester 2026 hat die Stadt Braunschweig ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Bohlweg-Kolonnaden
Westliche Seite des Bohlwegs zwischen Dankwardstraße und Langer Hof (sog. Bohlweg-Kolonnaden) sowie der entsprechende östliche Abschnitt mit der Stadtbahnhaltestelle (Karte, markierter Bereich)
Verboten war: Mitführen und Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände verboten; zusätzlich Verbot, Glasbehältnisse mitzuführen oder im Freien zu benutzen (ergänzt das bestehende Alkoholverbot); ansässige Betriebe dürfen in dieser Zeit weder Glas noch Alkohol außer Haus verkaufen
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 6 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Stadt nennt Bereiche, in denen das bundesweite Verbot bei besonders brandempfindlichen Gebäuden greift: reetgedeckte Dächer in Riddagshausen sowie Fachwerkhäuser in engen oder gefährdeten Lagen, z. B. im Magniviertel einschließlich Löwenwall, in der Echternstraße, der Bruchstraße, am Burgplatz und am Wollmarkt. Außerdem gilt das Verbot nahe Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen und Kirchen, im gesamten Stadtgebiet einschließlich der Ortslagen.
- Ordnungsdezernat: Jeder solle Rücksicht auf Tiere nehmen und Feuerwerkskörper nicht in deren unmittelbarer Nähe zünden.
Quelle: Stadt Braunschweig, 28.12.2025: Silvester: Diese Regeln sind zum Jahreswechsel zu beachten