Für Silvester 2026 hat die Stadt Bremen ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 4 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Schnoorviertel
Historisches Schnoorviertel in der Altstadt
Verboten war: Abbrennen von Silvesterfeuerwerk (F2) vollständig verboten
Ganzjährig, ausdrücklich auch am 31.12.2025 und 01.01.2026
Feuerwerksverbot Rathaus
150-Meter-Radius um das Bremer Rathaus (u. a. Marktplatz, Marktstraße, Domsheide, Wachtstraße)
Verboten war: Abbrennen von F2-Feuerwerk verboten
Ganzjährig, ausdrücklich auch am 31.12.2025 und 01.01.2026
Feuerwerksverbot Schlachte
Uferpromenade Schlachte zwischen Teerhofbrücke und Bürgermeister-Smidt-Brücke, beide Brücken eingeschlossen
Verboten war: Abbrennen von Böllern und Raketen verboten
Silvesternacht 2025/26 (Uhrzeit in der Senatsmitteilung nicht genannt)
Böller-Zeitfenster Stadtgebiet
Gesamtes Land Bremen
Verboten war: Nur Knallkörper (F2 mit ausschließlicher Knallwirkung) verboten außerhalb des Fensters 31.12. 18 Uhr bis 01.01. 1 Uhr
31.12.2025 bis 18 Uhr und 01.01.2026 ab 1 Uhr (Böllern nur 31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 1 Uhr erlaubt)
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- 150-Meter-Verbot für F2-Feuerwerk um Reet- und Fachwerkhäuser, Tanklager und Tankstellen.
- Flughafen: 1.500 Meter Mindestabstand, maximale Flughöhe 100 Meter, Bußgeld bis 10.000 Euro.
- Empfehlung der Gewerbeaufsicht: Silvesterfeuerwerk nur 31.12., 18 bis 24 Uhr und bis 1 Uhr am Neujahrsmorgen.
Quelle: Pressestelle des Senats: Feuerwerksverbotszonen im Land Bremen zu Silvester 2025 (22.12.2025)