Für Silvester 2026 hat die Stadt Bremerhaven ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 2 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Bereich 1 – Zoo am Meer (Willy-Brandt-Platz)
Willy-Brandt-Platz und südlicher Bereich Neuer Vorhafen Schleuse (direkt am Zoo am Meer)
Verboten war: Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien verboten, auch in der Silvesternacht (ganzjähriges vollständiges Verbot); kein Mitführverbot genannt
ganzjährig, ausdrücklich auch 31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 1 Uhr
Bereich 2 – Schutzzone Zoo am Meer (Alter Hafen bis Weser)
Barkhausenstraße / Columbusstraße, Fußgängerbrücke Alter Hafen Richtung Weserdeich, durch den Durchgang des Schifffahrtsmuseums bis zur Landesgrenze in der Weser, Weser bis Höhe Schleusenstraße, einschließlich Pontonanlage Seebäderschiff, Willy-Brandt-Platz, Neuer Vorhafen Schleuse und Pontonanlage der Schlepperliegeplätze (schließt Bereich 1 ein)
Verboten war: Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände aller Kategorien ganzjährig verboten; in der Silvesternacht (außerhalb von Bereich 1) erlaubt
ganzjährig außer 31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 1 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Beide Zonen dienen ausdrücklich dem Tierschutz: Die Allgemeinverfügung begründet das Verbot mit Panik, Verletzungsgefahr und Brutabbruch bei den Zootieren (u. a. Eisbären, Humboldtpinguine, Basstölpel, Robben, Schimpansen).
- Laut Begründung der Allgemeinverfügung sperrt die Stadt Bremerhaven den Willy-Brandt-Platz in der Silvesternacht seit Jahren für Menschen; als Abbrennflächen an der Weser verweist die Behörde auf den Deich nördlich und südlich des Zoos und das Strandbad.
- Land Bremen: kein Feuerwerk im Umkreis von 150 m um Reet- und Fachwerkhäuser, Tanklager und Tankstellen; Raketen mindestens 1.500 m von der Flughafengrenze entfernt (Senatspressestelle 22.12.2025).
- Empfehlung der Gewerbeaufsicht (keine Pflicht): Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 aus Rücksicht auf Mitmenschen und zum Schutz der Tiere nur am 31.12.2025 von 18 bis 24 Uhr und am 01.01.2026 bis 1 Uhr zünden.
- Kein städtisches Silvesterfeuerwerk und keine Drohnenshow gefunden.