Für Silvester 2026 hat die Stadt Dortmund ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Friedensplatz (Silvesterparty der Stadt)
Eingezäunte Veranstaltungsfläche Friedensplatz mit Zugangskontrolle
Verboten war: Glas, Pyrotechnik und eigenes Feuerwerk auf der Fläche nicht erlaubt (Mitbring- und Abbrennverbot)
31.12.2025, 20 Uhr (Einlass 19 Uhr) bis 01.01.2026, 2 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Stadt veranstaltete erstmals ein zentrales Höhenfeuerwerk vom Rathausdach am Friedensplatz als „sichere und nachhaltige Alternative“ zum privaten Böllern.
- Seit dem Jahreswechsel 2023/24 verzichtet die Stadt auf erweiterte Verbotszonen in der Innenstadt (früher: Hauptbahnhof, Alter Markt/Reinoldikirche, Möllerbrücke). Es gelten nur die Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV, etwa rund um die Reinoldikirche.
Quelle: Stadt Dortmund, 17.11.2025: Frohes Neues auf dem Friedensplatz: Silvesterparty mit neuem Kracher