Zum letzten Jahreswechsel hatte Dresden keine eigene Verbotszone (Städtischer Silvester-Handzettel (PDF zuletzt geändert 15.12.2025) und Feuerwerks-Seite des Ordnungsamts nennen nur die bundesrechtlichen Verbote, keine eigene Zone. In der Antwort auf eine E-Petition (28.03.2025) erklärt das Ordnungsamt, dass es Feuerwerk an Silvester mangels Rechtsgrundlage weder stadtweit verbieten noch weiter beschränken kann. Nach t-online (16.12.2024) plant die Stadt keine über das Bundesrecht hinausgehenden Einschränkungen.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Nur die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV (unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen, besonders brandempfindlichen Gebäuden); die Stadt verweist auf eine Themenkarte dieser Orte (dresden.de/orte-boellerverbot → stadtplan.dresden.de).
- Naturschutz: In Dresden gibt es 27 naturschutzrechtliche Schutzgebiete; die Stadt bittet, dort auch ohne ausdrückliches Feuerwerksverbot auf Feuerwerk zu verzichten (genannt: Dresdner Elbwiesen und Elbtalhänge, Dresdner Heide).
- Städtischer Silvester-Handzettel (Stand Dez. 2025) rät, Hunde und Katzen an Silvester in der Wohnung an einem ruhigen Platz zu lassen, und empfiehlt zentrale Feuerwerke statt eigenem Feuerwerk.
- Keine städtische Silvesterveranstaltung mit Mitführverbot; die Stadt hält ein flächendeckendes Verbot für rechtswidrig (Antwort auf E-Petition, 28.03.2025).
Quelle: Landeshauptstadt Dresden, Ordnungsamt: Silvester feiern – aber mit Sicherheit (Handzettel)