Für Silvester 2026 hat die Stadt Düsseldorf ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Altstadt und Rheinufer
Gebiet zwischen Emilie-Schneider-Platz, Altestadt, Ratinger Straße, Heinrich-Heine-Allee (westliche Seite inkl. Mittelstreifen), Flinger Straße, Rheinstraße, Akademiestraße, Hafenstraße, Schulstraße, Rathausufer, Mannesmannufer, Thomasstraße bis Berger Allee, Johannes-Rau-Platz, Horionplatz, Neusser Straße, Hubertusstraße, Parlamentsufer und Unterer Rheinwerft; umfasst die Rheinuferpromenade und das Rheinufer der Carlstadt bis zur Rheinkniebrücke
Verboten war: Mitführen und Verwenden von Feuerwerk der Kategorie F2 (Raketen, Böller, Batterien) verboten; Jugendfeuerwerk F1 (Wunderkerzen, Bodenwirbel) erlaubt; mitgebrachtes Feuerwerk wird sichergestellt und vernichtet
31.12.2025, 20 Uhr bis 01.01.2026, 6 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Besonderes Verbot im Bereich der Bilker Papierfabrik (Fruchtstraße, Buysstraße, Feuerbachstraße, Mecumstraße), dort u. a. keine Raketen (Hinweis von Ordnungsamt und Feuerwehr).
- Stadtweit kein Feuerwerk nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, brandempfindlichen Gebäuden.