Zum letzten Jahreswechsel hatte Erfurt keine eigene Verbotszone (Die Stadt verwies am 27.12.2025 nur auf die bundesweite Regelung und wies keine eigene Zone aus. Die Dringlichkeitsanfrage im Thüringer Landtag (Drs. 8/2705 vom 09.01.2026) geht davon aus, dass Erfurt „wie in den Vorjahren“ keine Verbotszonen nach § 24 Abs. 2 1. SprengV ausgewiesen hat. In Thüringen wirken bei diesen Zonen die Kommunen und das Landesamt für Verbraucherschutz zusammen. Das Landesamt nannte laut dpa (29.12.2025) Böllerverbote in einem Dutzend Thüringer Orten, Erfurt war nicht darunter.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Stand für Silvester 2026: Nach dem Brand am Domplatz will die Stadt mit dem Land prüfen, ob Verbotszonen ausgewiesen werden (Mitteilung vom 05.01.2026). Beschlossen ist noch nichts.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Laut Stadt gilt das Verbot nach § 23 Abs. 1 1. SprengV wegen der vielen Fachwerkhäuser für einen Großteil der Erfurter Altstadt, einschließlich des gesamten Petersbergs (PM 27.12.2025).
- Kampagne „Erfurt leuchtet auch ohne Feuerwerk“: Die Stadt appelliert, auch mit Blick auf Tiere auf Böller zu verzichten.
- In der Silvesternacht 2025/26 wurden drei historische Gebäude am Domplatz durch einen Dachstuhlbrand schwer beschädigt, laut Presseberichten wahrscheinlich durch Silvesterfeuerwerk ausgelöst.
Quelle: Landeshauptstadt Erfurt, PM 27.12.2025: Erfurt leuchtet auch ohne Feuerwerk