Zum letzten Jahreswechsel hatte Erlangen keine eigene Verbotszone (Die Stadt Erlangen hat keine eigene Verbotszone erlassen. Nordbayern (30.12.2025) gibt die Stadt so wieder: Feuerwerk sei in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie dem Schloss untersagt, also nur die bundesrechtlichen Verbote. Die Verwaltung hatte 2021 erklärt, für ein Innenstadt-Verbot fehle die Rechtsgrundlage.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Nur die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV; die Stadt nennt ausdrücklich das Schloss als besonders brandempfindliches Gebäude (Verbot in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen wie dem Schloss).
- F2-Feuerwerk nur am 31.12. und 01.01. und nur durch Volljährige; Verstöße sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld (Hinweis der Ordnungsbehörde, Dezember 2025, laut Presse).
- Keine städtischen Regeln zu Schlossgarten, Tiergehegen oder Naturschutzgebieten gefunden; kein städtisches Feuerwerk und keine Drohnenshow bestätigt.
- Ein Antrag auf ein Feuerwerksverbot in der Innenstadt mit Ersatz durch eine zentrale Lasershow (Antrag 184/2021) wurde abgelehnt; die Verwaltung sah für ein großflächiges Verbot keine Rechtsgrundlage und lehnte einen „Flickenteppich von Kleinverbotszonen“ ab.
Quelle: nordbayern.de (30.12.2025): Feuerwerksverbot und Sperrzonen – das muss in den fränkischen Städten an Silvester beachtet werden (Presse, nicht amtlich)