Für Silvester 2026 hat die Stadt Freiburg ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Münsterplatz
Gesamter Münsterplatz (Altstadt), von der Stadt ausdrücklich als für Feuerwerk tabu benannt
Verboten war: Abbrennen jeglichen Feuerwerks verboten (Nähe zum Münster als Kirche und brandempfindliches Gebäude)
Gesamter Jahreswechsel 31.12.2025 bis 01.01.2026 (das Verbot nach § 23 Abs. 1 der 1. SprengV gilt dauerhaft)
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Eine eigene Allgemeinverfügung und ein flächendeckendes Böllerverbot gibt es nicht; die Stadt hält ein generelles Silvester-Feuerwerksverbot für rechtlich unzulässig.
- Privates Feuerwerk ist nur am 31.12. und 01.01. erlaubt; F2 ab 18 Jahren, Kleinstfeuerwerk (Knallerbsen, Wunderkerzen) ab 12 Jahren; Kinder dürfen F2 auch unter Aufsicht nicht abbrennen.
- Allgemein tabu: unmittelbare Umgebung von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden.
- Für Mundenhof (Tiergehege), Schlossberg, Parks oder Naturschutzgebiete wurden keine eigenen städtischen Silvesterregeln gefunden; ein städtisches Feuerwerk oder eine Drohnenshow ebenfalls nicht.
Quelle: Stadt Freiburg: Regeln für Feuerwerk an Silvester (23.12.2025)