Eine eigene Verbotszone von Gelsenkirchen haben wir für den letzten Jahreswechsel nicht gefunden, weder in den Bekanntmachungen der Stadt noch in Berichten. Sicher ist das nicht; wir tragen die Regeln für Silvester 2026 ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Nur die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV (Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime, besonders brandempfindliche Gebäude wie Reet- und Fachwerkhäuser).
- Kommunaler Ordnungsdienst über den Jahreswechsel im Einsatz; die Leitstelle für öffentliche Sicherheit und Ordnung (169-3000) ist an Silvester bis 1 Uhr nachts besetzt (so in der Stadtmitteilung 2024/25 auf gelsenkirchen.de und laut Radio Emscher Lippe; für 2025/26 laut Suchschnipsel gleichlautend).
- Keine städtische Regel zum Zoo ZOOM Erlebniswelt, zu Parks oder Halden gefunden; kein städtisches Silvesterfeuerwerk gefunden.
- Der Rat der Stadt hat früher (Jahr nicht geprüft) eine Resolution mit dem Appell beschlossen, freiwillig auf privates Silvesterfeuerwerk zu verzichten (lokalkompass, nur Titel gesehen).
Quelle: Ruhr Nachrichten (31.12.2025): Böllerverbote 2025 in NRW – Was gilt in welcher Stadt an Silvester? (Gelsenkirchen nicht erwähnt) (Presse, nicht amtlich)