Für Silvester 2026 hat die Stadt Göttingen ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Innenstadt Göttingen (Wallanlage)
Innenstadt innerhalb und auf der Wallanlage einschließlich des Albani-Parkplatzes (Plan als Anlage zur Allgemeinverfügung)
Verboten war: Abbrennen aller pyrotechnischen Gegenstände der Kategorie F2 verboten (Feuerwerksbatterien, Einzelraketen, Schwärmer, Feuertöpfe, Leuchtfeuerwerk, Flugartikel, Knallkörper usw.); kein Mitführverbot
31.12.2025 und 01.01.2026 (ganztägig, keine Uhrzeiten genannt)
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Im übrigen Stadtgebiet gelten die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV (Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime, besonders brandempfindliche Gebäude).
- Stadt und Polizeiinspektion Göttingen kontrollieren gemeinsam; Polizeistreifen ab dem frühen Abend des 31.12. in der Innenstadt, Schwerpunkt Information, bei Verstößen Verwarnungsgeld und Beschlagnahme möglich.
- Keine städtischen Regeln zu Parks, Tiergehegen oder Naturschutzgebieten und kein städtisches Feuerwerk gefunden.