Für Silvester 2026 hat die Stadt Hamburg ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbot Binnenalster und Rathausmarkt
Jungfernstieg, Neuer Jungfernstieg, Lombardsbrücke, Ballindamm, Reesendamm sowie Rathausmarkt (Altstadt/Neustadt); genaue Abgrenzung in interaktiver Karte der Polizei
Verboten war: Mitführen, Abbrennen und Verwenden von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 verboten; F1 (Knallerbsen, Wunderkerzen) erlaubt
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 1 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Anordnung der Hamburger Bezirksämter vom 25.11.2025 (Amtlicher Anzeiger): Abbrennen von Pyrotechnik in Naturschutz- und Landschaftsschutzgebieten verboten.
- Dieselbe Anordnung: kein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden wie Reetdachhäusern und Tankstellen.