Zum letzten Jahreswechsel hatte Heidelberg keine eigene Verbotszone (Die Stadt Heidelberg hat für 2025/26 keine eigene Böller- oder Feuerwerksverbotszone erlassen. Die Rhein-Neckar-Zeitung titelte am 18.12.2025 „Kein Böllerverbot in Heidelberg“ (laut Oberbürgermeister wäre die Kontrolle schwierig), heidelberg24 (31.12.2025): „In Heidelberg und Sinsheim gelten die bundesweiten Vorschriften ohne zusätzliche Verbotszonen.“). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Nur die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV; die Feuerwehr Heidelberg nennt ausdrücklich Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Altersheime sowie Fachwerk- und Reetdachhäuser.
- Schlossgarten Heidelberg: Feuerwerksverbot im gesamten Schlossgarten (inkl. Stückgarten und Terrassen) an Silvester und Neujahr; Zünden von Knallkörpern, Raketen und Batterien untersagt, ein Sicherheitsdienst kontrolliert. Das Verbot erlässt nicht die Stadt, sondern die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (Pressemitteilung vom 18.12.2025).
- Afrikanische Schweinepest: Das 2024 geltende Verbot von Pyrotechnik außerhalb geschlossener Ortschaften (Sperrzone) spielte 2025/26 laut heidelberg24 keine Rolle mehr; die Stadt führte zuletzt (Allgemeinverfügung vom 18.11.2025) nur noch eine Sperrzone I (Pufferzone).
- Himmelslaternen sind in Baden-Württemberg verboten (Hinweis der Feuerwehr Heidelberg, Bußgeld bis 5.000 Euro).
- Kein städtisches Silvesterfeuerwerk und keine Drohnenshow gefunden; eine Gemeinderatsgruppierung schlug im Januar 2026 zentrale Feuerwerke an ausgewiesenen Plätzen in den Stadtteilen vor (kein Beschluss gefunden).
Quelle: heidelberg24 (31.12.2025): Wo ist Böllern erlaubt? Diese Silvester-Regeln gelten im Rhein-Neckar-Kreis (Presse, nicht amtlich)