Für Silvester 2026 hat die Stadt Heilbronn ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Böllerverbot Stadtgebiet (erstmals 2025/26)
Gesamtes Stadtgebiet einschließlich Innenstadt; ausgenommen laut Stadt nur ein wenig besiedelter Bereich im nördlichen Industriegebiet zwischen Neckarkanal und Osthafen
Verboten war: Nur Knallkörper verboten (F2 mit ausschließlicher Knallwirkung: Böller, Kanonenschläge, Knallketten, Knallfrösche, Schweizer Frösche); Raketen, Batterien, Fontänen erlaubt
31.12.2025, 0 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Feuerwerk im Wald und bis 100 Meter Abstand zum Wald verboten (Landeswaldgesetz BW).
- Feuerwerk in Weinbergen/Rebanlagen verboten (§ 23 Abs. 1 1. SprengV, laut Stadt).
- Kein Feuerwerk nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern.
- Die Stadt begründet das Böllerverbot ausdrücklich auch mit Gesundheitsschutz für Menschen und Tiere.