Für Silvester 2026 hat die Stadt Kassel ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 6 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Königsplatz
Königsplatz, im Süden begrenzt durch die Liegenschaften Königsplatz 32 bis 42, im Norden durch Königsplatz 53 bis 61
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Obere Königsstraße (Teilstück)
Obere Königsstraße ab Liegenschaft Obere Königsstraße 31 bis Liegenschaft Königsplatz 53
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Opernplatz
Opernplatz, begrenzt im Osten durch Obere Königsstraße 28a, im Süden durch Obere Königsstraße 28 und 31, im Westen durch Obere Königsstraße 35, im Norden durch Obere Königsstraße 37a und 37
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Treppenstraße
Treppenstraße ab Liegenschaft Treppenstraße 2 bis zur Oberen Königsstraße
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Friedrichsplatz inkl. Randstraßen
Friedrichsplatz: von Friedrichsplatz 19 bis Steinweg, Frankfurter Straße bis Friedrichsplatz 12, von dort bis Obere Königsstraße 31, entlang des Opernplatzes einschließlich Fußgängerzone bis Obere Königsstraße 37 bis 43
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Florentiner Platz / Treppenstraße (Ebene Obelisk)
Florentiner Platz und Bereich Treppenstraße (Ebene Standort Obelisk) inkl. Gehwege/Fußgängerzone bis zur Fassade der angrenzenden Bebauung, begrenzt durch Theaterstraße, Wolfsschlucht 19 und 21, Treppenstraße 4, Treppenstraße 2 und Neue Fahrt 12
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 verboten (kein Mitführverbot)
31.12.2025 und 01.01.2026, jeweils ganztägig
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Laut hessenschau (31.12.2025) kontrolliert die Stadt die bestehende Waffenverbotszone; größere öffentliche Silvesterfeiern waren 2025 nicht geplant.
- Frühere städtische Pressemitteilung (27.12.2023, gemeinsam mit Hessen Kassel Heritage): Feuerwerk untersagt in Natur- und Landschaftsschutzgebieten und auf Flächen von Hessen Kassel Heritage wie den historischen Parks Karlsaue und Bergpark Wilhelmshöhe (UNESCO-Welterbe); die Dachterrasse der Grimmwelt ist gesperrt. Für 2025 habe ich das nicht erneut bestätigt gefunden.
- Das städtische Amt für Lebensmittelüberwachung und Tiergesundheit gibt Hinweise für Tierhalter unter kassel.de/haustiere.