Zum letzten Jahreswechsel hatte Kiel keine eigene Verbotszone (Die städtische Pressemeldung vom 29.12.2025 nennt keine eigene Verbotszone, nur die oben genannten Regeln. Schon 2021 schrieb die Stadt, es gebe keine besonders ausgewiesenen Feuerwerksverbotszonen. Die Zonen am Bahnhof, an der Kiellinie, am Vinetaplatz und am Kurt-Schumacher-Platz stammen aus der Corona-Allgemeinverfügung 2020/21. Laut SSW-Ratsfraktion (10.09.2025) zeigt eine städtische Karte, dass nach geltendem Recht bereits weite Teile des Stadtgebiets faktisch Böllerverbotszonen sind; sie lägen also im Umkreis von Kirchen, Heimen oder Reetdachhäusern.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Zum Schutz von Wasservögeln ist die Knallerei in Kieler Parks mit Wasserflächen wie dem Schrevenpark nicht erlaubt; das gilt auch für Tiergehege und deren unmittelbare Umgebung (PM 29.12.2025). Laut Feuerwehr-Seite ist die Knallerei in städtischen Grünflächen, Parks und Gehegen zum Schutz der Tiere untersagt.
- Zu reetgedeckten Häusern gilt ein Sicherheitsabstand von 200 m, laut Feuerwehr-Seite auf Grundlage der Allgemeinverfügung „Abbrennverbot für Feuerwerkskörper“. Auch nahe landwirtschaftlichen Gebäuden und Stallungen ist Feuerwerk verboten.
- Ebenso verboten nahe Kirchen, Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen. Die Stadt wirbt mit Postkarten „Ohne Böller wär’n Knaller“ für Spenden statt Feuerwerk.
Quelle: Landeshauptstadt Kiel, Pressemeldung 861 vom 29.12.2025: Vorsicht geboten an Silvester