Für Silvester 2026 hat die Stadt Köln ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galten 2 Verbotszonen. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Böllerverbotszone Innenstadt
Linksrheinische Innenstadt vom Rhein bis zu den Ringen, die Ringe eingeschlossen
Verboten war: Nur Knallkörper verboten (Kategorie 2 mit ausschließlicher Knallwirkung, z. B. Silvesterknaller, Böller); Raketen und anderes F2-Feuerwerk mit Sichteffekt erlaubt
31.12.2025, 0 Uhr bis 01.01.2026, 24 Uhr
Schutzzone Domumgebung
Rund um den Kölner Dom; Straßensperren ab 18.30 Uhr u. a. Komödienstraße, Trankgasse, An den Dominikanern, Stolkgasse, Marzellenstraße, Domprobst-Ketzer-Straße, Burgmauer, Am Domhof, Am Hof, Sporergasse, Kurt-Hackenberg-Platz, Kleine Budengasse, Unter Goldschmied
Verboten war: Mitnahmeverbot für Feuerwerkskörper aller Art (auch Raketen, Knaller, Wunderkerzen)
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 5 Uhr
Stand für Silvester 2026: Beschlossen ist noch nichts. Im Stadtrat liegen Anträge vor, die Böllerverbotszone zu erweitern; die Stadt hielt das im Dezember 2025 rechtlich nicht für möglich.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Stadtweit: kein Feuerwerk in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.
- Brückensperrungen in der Silvesternacht (u. a. Hohenzollernbrücke ab 18.30 Uhr für Fuß- und Radverkehr, Zoobrücke ab 22 Uhr für Rad- und Fußverkehr).
Quelle: Stadt Köln: Böllerverbotszone 2025/2026 (Pressemitteilung vom 03.12.2025)