Für Silvester 2026 hat die Stadt Krefeld ihre Regeln noch nicht veröffentlicht. Zum letzten Jahreswechsel galt eine Verbotszone. Meist gelten sie in ähnlicher Form wieder; wir tragen die neuen Regeln ein, sobald die Stadt sie bekannt gibt.
Feuerwerksverbotszone rund um den Zoo Krefeld
Radius von etwa 150 Metern um den Krefelder Zoo: von Schönhausenpark im Norden bis zum Grotenburg-Parkplatz an der Berliner Straße im Süden, einschließlich Teilen des Glockenspitz; im Westen bis Schönwasserstraße, im Osten bis zur Straße Am Sonnenhof (genaue Straßenabschnitte und Karte in der Allgemeinverfügung)
Verboten war: Abbrennen von Feuerwerk (pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2) verboten, zum Schutz der Zootiere
31.12.2025, 18 Uhr bis 01.01.2026, 6 Uhr
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Darüber hinaus keine weiteren städtischen Verbotszonen; es gelten die bundesweiten Regeln der 1. SprengV (F2 nur am 31.12. und 01.01. ab 18 Jahren; kein Feuerwerk nahe Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden).
- Ein städtisches Feuerwerk oder eine Drohnenshow wurde nicht gefunden.
Quelle: Welle Niederrhein: Silvester am Niederrhein: Wo Böllern verboten ist (30.12.2025) (Presse, nicht amtlich)