Zum letzten Jahreswechsel hatte Leipzig keine eigene Verbotszone (Stadt Leipzig am 29.12.2025 ausdrücklich: Über die Verbote nach 1. SprengV hinaus „wird es in Leipzig keine extra ausgewiesenen Verbotsflächen geben“. Ein Antrag auf Böllerverbot in der Innenstadt wurde im Stadtrat am 26.11.2025 abgelehnt.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Naturschutzgebiete: Feuerwerk verboten.
- Landschaftsschutzgebiete und Natura-2000-Gebiete wie das Vogelschutzgebiet Leipziger Auwald: Feuerwerk genehmigungspflichtig, also grundsätzlich untersagt; im Schutzbereich von Baum- und Flächennaturdenkmalen in der Regel verboten. Schutzgebiete sind an Schildern mit schwarzer Waldohreule auf gelbem Grund erkennbar.
- Die Stadt veröffentlicht eine Karte der Böllerverbotsorte nach § 23 1. SprengV (Kirchen, Krankenhäuser, Kinderheime, Pflegeeinrichtungen) und eine „Übersichtskarte Feuerwerke und Naturschutz“.
- Polizeiverordnung: Abbrennen am 31.12., 0 Uhr bis 01.01., 24 Uhr, ab 18 Jahren erlaubt.
Quelle: Stadt Leipzig: Silvester – Vernünftiger Umgang mit Feuerwerk schützt Umwelt und Natur (29.12.2025)