Zum letzten Jahreswechsel hatte Ludwigshafen keine eigene Verbotszone (Die Stadt schreibt am 23.12.2025 ausdrücklich: „Zwar gibt es in Ludwigshafen derzeit keine stadtweit ausgewiesenen generellen Feuerwerksverbotszonen“; es gelten nur die bundes- und landesrechtlichen Einschränkungen. Der Mannheimer Morgen titelte: „Ludwigshafen verzichtet auf Verbotszonen für Feuerwerk“.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Stadt hat eine Karte veröffentlicht, die den Umkreis um besonders zu schützende Einrichtungen zeigt, in dem kein Feuerwerk gezündet werden darf (Kirchen und andere Gotteshäuser, Krankenhäuser, Senioren- und Pflegeeinrichtungen, Kinder-, Jugend- und Behinderteneinrichtungen, brandempfindliche Gebäude).
- Verstöße können laut Stadt als Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Geldbuße geahndet werden.
- Silvestermunition aus Schreckschuss- und Signalwaffen ist ohne Erlaubnis nur im befriedeten Besitztum erlaubt, nicht von Balkonen.