Zum letzten Jahreswechsel hatte Lübeck keine eigene Verbotszone (Die städtische Seite nennt nur die Vorschriften der Sprengstoffverordnung samt Abstandskarten, keine eigene Verbotszone. HL-live (28.12.2025) schreibt, es bleibe „auch in diesem Jahr bei den Regelungen der Sprengstoffverordnung“.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Die Stadt legt das bundesweite Verbot so aus: Abstand zu Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern bei hochsteigenden Raketen 200 m, sonst 25 bis 30 m. Damit sind Raketen in großen Teilen der Innenstadt verboten; die Stadt hat Karten dazu veröffentlicht (Innenstadt, gesamtes Stadtgebiet, Schutzgebiete).
- Geldbuße laut Stadt bis zu 50.000 Euro (§ 41 Abs. 2 SprengG).
- Die Stadt veröffentlicht außerdem eine Karte der Schutzgebiete in Lübeck mit Abständen für Feuerwerk (Anlage zum Leitfaden für genehmigte Feuerwerke).
Quelle: Hansestadt Lübeck, Ordnungsamt: Silvesterfeuerwerk – Sicherheitsbestimmungen in der Hansestadt