Zum letzten Jahreswechsel hatte Mainz keine eigene Verbotszone (Die Stadt Mainz hat keine eigene Feuerwerks- oder Böllerverbotszone per Allgemeinverfügung erlassen. Ihre Pressemeldung vom 22.12.2025 („Feuerwerke an Silvester: Verbotszonen beachten!“) nennt nur die bundesrechtlichen Verbote nach § 23 SprengV und bittet um freiwilligen Verzicht an Tierheim, Wildpark Gonsenheim und Stadtpark. Laut Presse gibt es in Rheinland-Pfalz bisher keine städtischen Böllerverbotszonen; Mainz hat mangels Problemen darauf verzichtet.). Ob sich das für Silvester 2026 ändert, tragen wir ein, sobald die Stadt etwas bekannt gibt.
Überall in Deutschland gilt außerdem: Feuerwerk darf nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden, und Böller und Raketen nur am 31. Dezember und 1. Januar, ab 18 Jahren (§ 23 der 1. Sprengstoffverordnung).
- Nur die bundesweiten Verbote nach § 23 Abs. 1 1. SprengV (unmittelbare Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden/Anlagen); die Stadt bezeichnet diese in ihrer Pressemeldung als „Verbotszonen“.
- Abbrennen nur am 31.12.2025 und 01.01.2026 erlaubt; Verstöße gegen die Verbote sind Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeld bis 50.000 Euro (Angabe der Stadt).
- Appell der Stadt (kein Verbot): Im Umfeld des Tierheims Mainz (Zwerchallee), des Tiergeheges am Wildpark Gonsenheim und im Stadtpark (Vogelhaus/Tiergehege) sowie in angrenzenden Wildtier-Lebensräumen bitte keine Böller oder Raketen zünden.
- Die Stadt erklärt, ein Verbot aus Tierschutzgründen sei nach Sprengstoffgesetz und 1. SprengV rechtlich nicht möglich; der Oberbürgermeister hat Bund und Land aufgefordert, Verbote im Umfeld von Tierheimen und Tierparks zu ermöglichen (sensor-Magazin).
- Kein städtisches Silvesterfeuerwerk oder Drohnenshow gefunden.
Quelle: RheinMain4Family (22.12.2025): Mainz nimmt Rücksicht – auch 2025 heißt es rund um Tierheim & Zoo: Bitte nicht böllern (gibt die Pressemeldung der Stadt Mainz wieder) (Presse, nicht amtlich)